Kirchen contra FDP: Die Partei will Autowaschanlagen auch sonntags laufen lassen. Doch es gibt Widerspruch – aus Sorge um die Sonntagsruhe.
Die katholische und die evangelische Kirche in Nordrhein-Westfalen wenden sich dagegen, den Betrieb von Autowaschanlagen auch sonntags zu erlauben. In einer gemeinsamen Stellungnahme für den Landtag kritisieren sie einen Entwurf der FDP-Fraktion, der auf eine Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage zielt. Dem Sonntag als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung dürfe kein werktäglicher Charakter zukommen, so die Kirchen.
Der FDP-Entwurf, zu dem es am Donnerstag eine Landtagsanhörung gibt, sieht den Betrieb von Waschanlagen für Autos sonntags zwischen 12.00 und 20.00 Uhr vor. Die gesellschaftliche Anschauung über die Sonn- und Feiertage habe sich gewandelt. Insbesondere PKW-Besitzerinnen und -besitzer hätten an Sonntagen das Bedürfnis, der Pflege ihrer Fahrzeuge nachzukommen. Der Bundesverband Tankstellen und gewerbliche Autowäsche vertritt in seiner Stellungnahme die Auffassung, dass die Sonntagsruhe nicht gestört werde, da die Fahrzeugwäsche in verschlossenen Gebäuden oder hinter Sichtschutzwänden stattfinde.
Die Kirchen äußern sich auch zu einem weiteren Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes, der an diesem Mittwoch in einer Anhörung behandelt wurde. Er sieht vor, den Betrieb vollautomatisierter Verkaufsstellen bis 120 Quadratmeter mit Waren des täglichen Verbrauchs vom Sonntagskaufverbot auszunehmen. Die Kirchen stellen infrage, inwieweit hier überhaupt gesetzlicher Handlungsbedarf besteht. Denn das Verwaltungsgericht Köln habe in einem rechtskräftigen Urteil vom Juni 2025 festgestellt, dass Warenautomaten und Automatenkioske nicht in den Anwendungsbereich des Ladenöffnungsgesetzes fallen.
Die Gewerkschaft Verdi bekundet in einer Stellungnahme inhaltliche Bedenken. Vollautomatisierte Verkaufsstellen beeinträchtigten die Sonntagsruhe; der Kauf von Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs sei den typisch werktäglichen Tätigkeiten zuzuordnen. Auch bezweifelt die Gewerkschaft, dass sich die digitalen Verkaufsstellen ohne Personal betreiben lassen.
Der Handelsverband Nordrhein-Westfalen unterstützt dagegen den FDP-Antrag. Digitale Kleinstsupermärkte stellten für viele traditionelle Lebensmittelkaufleute ein innovatives Format dar. Auch ohne aktuelle juristische Notwendigkeit wäre es gut, wenn im Ladenöffnungsgesetz deutlich klargestellt würde, dass vollautomatisierte Verkaufsstellen nicht den Beschränkungen für die Sonntagsöffnung unterliegen.