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Familienverband begrüßt Referentenentwurf zu Gewaltschutz

Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie (eaf) begrüßt, dass ein aktueller Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums die Einführung einer sogenannten „elektronischen Fußfessel“ und die Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs als neue Anordnungsmöglichkeiten im Gewaltschutzverfahren vorsieht. „Aus Sicht der eaf kann dies jedoch nur ein Baustein unter vielen weiteren sein“, teilte der Verband am Dienstag mit. Für einen umfassenden Gewaltschutz seien die vorgeschlagenen Änderungen nicht ausreichend.

Eine elektronische Aufenthaltsüberwachung könne in einzelnen Hochrisikofällen Leben retten, sei aber „schon rein zahlenmäßig nicht die Lösung aller Gewaltschutzprobleme“. „Täterarbeit muss nicht nur ins Gewaltschutzgesetz, sondern auch ins Familienverfahrensgesetz geschrieben werden“, sagte Andreas Zieske, Bundesgeschäftsführer der eaf. „Prävention ist das Gebot der Stunde: Deutschland braucht nicht nur eine nationale Gewaltschutzstrategie, sondern auch eine übergreifende Präventionsstrategie.“

Die eaf dringe auf eine zeitnahe, vollständige und konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention. Diese Konvention gegen häusliche Gewalt und Gewalt an Frauen ist ein Abkommen des Europarats zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt. Deutschland hat sich verpflichtet, es umzusetzen, bleibt aber in vielen Bereichen hinter Vorgaben und Empfehlungen zurück. Zieske bemängelte, dass das Kontrollgremium des Europarates, in einem Zwischenbericht bereits 2022 die Versäumnisse festgestellt habe. „Seitdem ist nicht viel passiert.“

Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie ist der familienpolitische Dachverband in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Die Interessen der Evangelischen Familienbildung werden in der eaf vom Forum Familienbildung vertreten.