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Fall Lina E.: Bundesanwaltschaft legt Revision ein

Im Fall Lina E. hatten zunächst die vier Verurteilen Revision eingelegt. Jetzt zieht die Bundesanwaltschaft nach. Lina E. bleibt nach zweieinhalb Jahren Untersuchungshaft auf freiem Fuß.

Proteste gegen die Verurteilung von Lina E. in Hamburg
Proteste gegen die Verurteilung von Lina E. in HamburgImago / xim.gs

Die Bundesanwaltschaft hat gegen das Urteil im Fall der mutmaßlichen Linksextremistin Lina E. und drei weiteren Angeklagten Revision eingelegt. Das bestätigte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Karlsruhe. Zur Begründung der Revision wurde zunächst nichts bekannt.

Das Oberlandesgericht Dresden hatte am 31. Mai gegen die Studentin Lina E. aus Leipzig und drei Männer mehrjährige Haftstrafen verhängt. Im Fall der 28-Jährigen verhängte der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichtes Dresden unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten. Die Bundesanwaltschaft hatte acht Jahre für die Frau gefordert. Sie betrachtet Lina E. als „Rädelsführerin“.

Tätliche Angriffe auf Neonazis

Das hatte der Senat in Dresden nicht bestätigt. Ihr komme lediglich eine „führende Rolle“ innerhalb der Gruppe zu, hieß es in der Urteilsverkündung. Die mitangeklagten Männer erhielten Strafen zwischen zwei Jahren und fünf Monaten sowie drei Jahren und drei Monaten wegen Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer kriminellen Vereinigung. Die Angeklagten begingen laut Urteil zwischen 2018 und 2020 mehrere tätliche Angriffe auf Neonazis.

Die vier Verurteilten haben bereits Revision eingelegt. Sie sind alle auf freiem Fuß. Den Haftbefehl gegen Lina E. hatte der Senat zunächst unter Auflagen außer Kraft gesetzt. Die Studentin saß mehr als zweieinhalb Jahre in Untersuchungshaft.