Die Münchner Erbrechts-Expertin Daniela Pinker-Leonpacher rät von einem selbstverfassten Testament auf Bierdeckeln ab. Zwar könne so ein Testament rechtsgültig sein, sagte die Fachanwältin für Erb- und Familienrecht dem Evangelischen Pressedienst (epd). Dazu müsse es aber handschriftlich verfasst, mit Datum versehen und am besten mit ganzem Namen unterschrieben sein. Allerdings sei das Erbrecht komplex und eine juristisch zweifelsfreie Formulierung auf einem Bierdeckel flächenmäßig nur schwer möglich.
Sinn und Zweck eines Testaments sei, Probleme bei der Verteilung des Nachlasses zu vermeiden, erläuterte Pinker-Leonpacher. Zwar könne grundsätzlich jeder, der die Mindestvoraussetzungen einhalte, auch ganz alleine sein Testament verfassen. Es gebe aber „viele rechtliche Unklarheiten und Fallstricke“, das könne im schlimmsten Fall dazu führen, dass ein selbst aufgesetztes Testament formal in Gänze nicht wirksam ist – oder es derartige Unklarheiten gibt, dass dann ein Gericht das vorliegende Testament auslegen muss.
Pinker-Leonpacher hält regelmäßig auch bei Wohlfahrtsverbänden Vorträge, um die Sinnhaftigkeit eines mit juristischer Hilfe erstellten Testaments zu erläutern: „Aus praktischer Sicht sollte ein Testament so umfassend wie nötig und klar formuliert sein.“ Wer beispielsweise sein Vermögen an „Bedürftige“ geben wolle, der müsse auch klar benennen, wen er damit meint. Dabei helfen die Juristen: „Grundsätzlich gibt es nichts, was nicht ins Testament rein darf; es kommt halt darauf an, was man alles noch regeln oder mitteilen möchte.“
Grob geschätzt verfügen nur etwa 30 Prozent der Menschen in Deutschland überhaupt über ein Testament, betonte Pinker-Leonpacher. Und bei nur etwa einem Fünftel derer, die überhaupt ein Testament haben, sei es jünger als zwei Jahre. Sie rate, das Testament zumindest „alle zwei Jahre“ mal in die Hand zu nehmen und gründlich zu lesen, ob der Inhalt noch passt: „Das Leben steht ja nicht still, Lebensumstände verändern sich, das Vermögen, der Besitz, die Familie.“ Für gewöhnlich brauche es regelmäßig kleine Anpassungen. (00/3261/03.11.2024)