Bei den Ermittlungen gegen Polizisten aus Recklinghausen, Kleve und Borken wegen interner rechtsextremer Gruppenchats wird einem Zeitungsbericht zufolge ein menschenverachtendes Weltbild der beschuldigten Polizisten deutlich. Neben rassistischen Äußerungen werde in den Chats der Mord an Millionen Juden in der NS-Zeit verhöhnt, schreibt der „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Donnerstag) unter Berufung auf die Ermittlungsunterlagen, die die Zeitung einsehen konnte. Auch ein Video mit Kindesmissbrauch soll unter den Polizisten geteilt worden sein.
Ermittelt wird gegen acht Beschuldigte, „die Polizeibeamte oder -anwärter sind beziehungsweise zur Tatzeit waren“, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Essen am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte. Zunächst waren nur Ermittlungen gegen fünf Beschuldigte bekannt. Bei fünf aktiven Polizeibeamten und einem bereits aus dem Dienst entlassenen Beschuldigten seien Durchsuchungsmaßnahmen erfolgt. Dabei seien Datenträger sichergestellt worden. Weitere Details wollte der Sprecher mit Blick auf das laufende Verfahren nicht nennen.
Dem Zeitungsbericht zufolge sind die beschuldigten Polizisten zwischen 22 und 25 Jahre alt. Bis wann über eine Anklage gegen die Beschuldigten entschieden wird, ist laut Staatsanwaltschaft noch offen. Eine Prognose dazu wäre „reine Spekulation“, betonte der Sprecher.
Bislang gehen Urheber solcher Chatnachrichten straffrei aus, wenn diese in geschlossenen Zirkeln und nicht öffentlich geteilt wurden. Die nordrhein-westfälischen Minister für Justiz und Inneres, Benjamin Limbach (Grüne) und Herbert Reul (CDU), hatten am Dienstag einen Plan vorgestellt, um diese Gesetzeslücke zu schließen. So sollen rechtsextremistische und fremdenfeindliche Beiträge von Amtsträgern künftig auch dann strafbar sein, wenn sie in geschlossenen Gruppen veröffentlicht wurden. Das Land NRW will die entsprechende Initiative für Gesetzesänderungen Ende September in den Bundesrat einbringen.
In den vergangenen Jahren waren mehrere Fälle bekannt geworden, in denen volksverhetzende, insbesondere rechtsextremistische Inhalte, in sogenannten geschlossenen Chatgruppen geteilt wurden. Teilnehmer waren unter anderen Polizisten, Justizvollzugsbedienstete oder Soldaten der Bundeswehr.