Seit dem Jahr 1947 gilt bei der Evangelischen Kirche in Deutschland eine Flaggenverordnung. Sie gestattet lediglich die Kirchenfahne, ein violettes Kreuz auf weißem Grund. Das sei nicht mehr zeitgemäß, befinden Kritiker.
Welche Flagge dürfen künftig vor evangelischen Kirchengebäuden wehen? Darüber wird die in Dresden tagende Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in den kommenden Tagen diskutieren. Konkret geht es um die 1947 unter dem Eindruck des Nationalsozialismus erlassene Beflaggungsverordnung. Sie schreibt vor, dass nur die evangelische Kirchenfahne vor der Kirche hängen darf. Sie zeigt ein violettes Kreuz auf weißem Grund.
Diese Verordnung entspreche nicht mehr der Realität, sagte Synodenpräses Anna-Nicole Heinrich am Sonntag vor Journalisten. So werde vor vielen Kirchen bereits heute auch die Regenbogenflagge gehisst. Auf Nachfrage schloss Heinrich indes aus, dass vor den Kirchen künftig die Deutschlandfahne wehen könnte. “Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein nationales Symbol an unseren Kirchen hängt”, so Heinrich. “Das entspricht nicht der Trennung von Kirche und Staat.”
Es sei wichtig, eine Lösung zu finden, die dazu führe, dass es keine Instrumentalisierung von Symbolen an kirchlichen Gebäuden gebe. “Wenn ich mir nicht vorstellen kann, dass ein nationales Symbol vor unseren Kirchen hängt, dann hat das damit zu tun, dass kirchliche Gebäude dafür nicht da sind.”