Hannover/Karlsruhe – Der Bundesverband Intersexuelle Menschen und die Evangelischen Frauen in Deutschland kritisieren die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, derzufolge intersexuelle Menschen im Geburtenregister ihr Geschlecht nicht als „inter“ oder „divers“ eintragen lassen dürfen. Das Urteil sei diskriminierend, sagte die Vorsitzende der Evangelischen Frauen in Deutschland, Susanne Kahl-Passoth, in Hannover. Jedem Menschen sei seine Geschlechtlichkeit als Gabe geschenkt worden. „Intersexuelle sind doch keine Schöpfungspanne Gottes.“ Jeder Mensch habe ein Recht auf die Anerkennung der eigenen Geschlechtsidentität, betonte Lucie Veith, Vorstand des Bundesverbandes Intersexuelle Menschen. „Dieses Recht wird Intersexuellen verweigert und ihre Würde mit Füßen getreten.“ In einem im August veröffentlichten Beschluss (AZ: XII ZB 52/15) hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe geurteilt, nach dem Personenstandsgesetz könne nur das Geschlecht „Mann“ und „Frau“ festgelegt oder ganz auf eine Zuordnung verzichtet werden. epd
Artikel teilen: