Die Evangelischen Frauen in Deutschland haben das am Freitag im Bundestag beschlossene Selbstbestimmungsgesetz begrüßt. Seine Einführung „ist ein theologisch wie menschenrechtlich gebotener Schritt, der einen Paradigmenwechsel von der medizinischen Pathologisierung hin zur Selbstbestimmung von trans, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen markiert“, sagte am Montag in Hannover die Vereinsvorsitzende Angelika Weigt-Blätgen. Als Ablösung des Transsexuellengesetzes soll die neue Regelung laut Bundesregierung einen Beitrag zum Grundrechtsschutz für Betroffene leisten.
Weigt-Blätgen betonte, die Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes sei das Ergebnis jahrelanger Bemühungen der Zivilgesellschaft. Es unterstreiche die Notwendigkeit, Menschen in ihrer geschlechtlichen Identität anzuerkennen, statt sie zu diskriminieren. Gleichzeitig sei der Gesetzgebungsprozess jedoch von einer intensiven und teils kontroversen Debatte begleitet worden, die auch trans-feindliche Ressentiments zutage gefördert und befördert habe. „Diese Entwicklungen erinnern uns daran, dass der Kampf gegen Diskriminierung und für eine inklusive Gesellschaft eine fortlaufende Aufgabe bleibt“, mahnte die stellvertretende Vereinsvorsitzende Susanne Kahl-Passoth.
Einige Aspekte des neuen Gesetzes bleiben aus Sicht der Evangelischen Frauen hinter menschenrechtlichen Standards zurück. Es bedürfe daher möglicherweise der Nachbesserung, um sicherzustellen, dass das Gesetz in seiner Anwendung die Selbstbestimmung und die Würde aller Menschen vollumfänglich respektiere.