BIELEFELD – Die Flüchtlingsbeauftragten in den westfälischen Kirchenkreisen sprechen sich für einen erleichterten Familiennachzug für Flüchtlinge mit nur subsidiärem Schutz aus. Auch Geflüchtete ohne Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention, die in ihrer Heimat durch Krieg an Leib und Leben bedroht seien, müssten ihre Angehörigen nach Deutschland holen dürfen, erklärte die Evangelische Kirche von Westfalen in Bielefeld unter Verweis auf eine Erklärung der Konferenz der synodalen Beauftragten für Flüchtlingsarbeit. Für Asylbewerber mit lediglich subsidiärem Schutz ist der Familiennachzug im Rahmen des Asylpakts II bis zum 16. März 2018 ausgesetzt worden.
Selbst für Menschen, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention als politisch Verfolgte in Deutschland als Flüchtlinge anerkannt seien, sei es angesichts von äußert langen Wartezeiten bei den deutschen Botschaften in den Herkunftsländern schwierig, enge Angehörige nach Deutschland zu holen, kritisierten die Flüchtlingsbeauftragten. Die Flüchtlingsbeauftragten in der westfälischen Kirche fordern den Abbau bürokratischer und juristischer Hindernisse. „Wir setzen uns für eine Flüchtlingspolitik ein, bei der schutzsuchende Familien nicht zu einer Trennung gezwungen werden“, hieß es. epd
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