Mit Eingriffen in die Justiz hatte sich Polens Vorgängerregierung in einen Clinch mit Brüssel und um milliardenschwere EU-Hilfen gebracht. Die Reform der Reform erhält nun wichtige Rückendeckung vom Europarat.
Polen ist nach einem verfassungsrechtlichen Eilgutachten des Europarats wieder auf dem Weg zur Rechtsstaatlichkeit. Der Entwurf des Gesetzes, das die Justizreform der nationalkonservativen Vorgängerregierung zurückbauen soll, entspreche im Wesentlichen den erforderlichen Standards, stellten die sogenannte Venedig-Kommission und das zuständige Generaldirektorat in einer gemeinsamen Stellungnahme am Mittwoch fest.
Bereits am Montag hatte die EU-Kommission in Brüssel angekündigt, das Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen einzustellen, nachdem es “kein deutliches Risiko eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Rechtsstaatlichkeit” mehr gebe. Von der Entscheidung, die von den übrigen EU-Mitgliedstaaten bei einem Ministertreffen am 21. Mai gebilligt werden muss, hängt die Freigabe von hohen Milliardenbeträgen für Warschau ab.
Der Gesetzentwurf von Polens Justizminister Adam Bodnar, der die Ernennung von Richtern wieder von der Politik entkoppeln soll, hatte vor zwei Wochen die erste Kammer des Parlaments passiert. Nun muss er noch vom Senat gebilligt werden. Danach ist die Unterschrift von Polens Präsident Andrzej Duda nötig. Dieser steht der früheren Regierung der PiS nahe.
Die Sachverständigen des Europarats – einer von der EU unterschiedenen Einrichtung – bewerteten das geplante neue Verfahren für die Besetzung des Landesjustizrates positiv. Sie äußerten aber Bedenken dagegen, dass Richter, die nach der Reform von 2017 ernannt oder befördert wurden, laut Gesetzentwurf von der Wahl in dieses Gremium ausgeschlossen sein sollten. Davon wären 2.000 bis 3.000 Richter ohne individuelle Prüfung betroffen.
Die vorzeitige Abberufung der aktuellen Mitglieder des Justizrats sei unter den besonderen Umständen gerechtfertigt, so die Gutachter. Sie empfahlen jedoch die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs.