Bis März 2026 verlängern die EU-Innenminister den besonderen Schutzstatus für ukrainische Geflüchtete. Von Bundesinnenministerin Faeser gab es dafür Unterstützung. Aber sie stellte auch Forderungen an Ihre Kollegen.
Die EU-Innenminister wollen den unbürokratischen Schutz von Ukrainerinnen und Ukrainern in der EU um ein Jahr verlängern. Die Ministerinnen und Minister hätten sich auf den Schutzstatus bis zum 4. März 2026 am Donnerstag in Luxemburg geeinigt, hieß es in einer Mitteilung des Rats der EU. Bisher galt der vorübergehende Schutz bis zum 4. März 2025.
Nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine vor gut zwei Jahren hatte die Europäische Union die “Richtlinie zum vorübergehenden Schutz” erstmals aktiviert. Die Verordnung ist ein Notfallmechanismus der EU und sorgt dafür, dass Menschen im Fall einer großen Fluchtbewegung jenseits eines Asylverfahrens schnell und unbürokratisch einen Aufenthaltstitel erhalten. Im Rahmen der Richtlinie haben Geflüchtete auch Rechte auf beispielsweise Zugang zum Arbeitsmarkt, medizinische Versorgung und Bildung für die Kinder.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) begrüßte den längeren Schutzstatus für die rund vier Millionen ukrainischen Geflüchteten in der EU. “Wir müssen weiter die Leben vieler Menschen schützen, die vor Putins barbarischem Krieg fliehen mussten”, so die Ministerin. Gleichzeitig habe sie im Rat aber auch auf eine fairere Verteilung der Geflüchteten innerhalb der Union gepocht. “Deutschland hat gemeinsam mit Polen und Tschechien mehr als die Hälfte der Geflüchteten aus der Ukraine aufgenommen. Das ist und das bleibt ein gewaltiger Kraftakt: für die Frage der Unterbringung, für Schulen, für Kitas, für die Arbeitsmarktintegration und vieles weitere.” Außerdem forderte sie nach eigener Aussage mehr EU-Mittel für “die besonders geforderten Mitgliedstaaten”.
Der Rat muss laut Mitteilung die Verlängerung noch förmlich beschließen, sobald die juristische Bereinigung und die Übersetzung in alle EU-Sprachen erfolgt sind.