Das EU-Lieferkettengesetz soll dazu dienen, dass Konzerne mehr auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz bei Zulieferern im Ausland achten. Nun wird es abgeschwächt und verschoben.
Nach dem aktuellen Kompromissvorschlag von EU-Parlament und Rat soll es nur noch für Konzerne mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro gelten. Ursprünglich geplant war es für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz. Damit unterliegen deutlich weniger Firmen den Regelungen zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette als zunächst vereinbart.
Die Unternehmen müssen ihre Lieferketten überprüfen, wobei der Fokus auf den Bereichen liegt, in denen negative Auswirkungen auf Menschenrechte, Umwelt oder Klima „am wahrscheinlichsten“ sind. Die zivilrechtliche Haftung bei Menschenrechtsverstößen sowie die Pflicht zu Plänen für geringere Treibhausgasemissionen entfallen. Die neuen Regeln sollen bis Juli 2029 umgesetzt werden.
Eigentlich hatte das EU-Parlament das Lieferkettengesetz bereits 2024 beschlossen. Die Umsetzung durch die Mitgliedsländer sollte innerhalb von zwei Jahren erfolgen. Dann wurde die Frist zunächst auf Juli 2027 verschoben. Aktuell wird die Richtlinie auf europäischer Ebene nachverhandelt. Offiziell lautet das Ziel: Vereinfachung. Nachdem sich EU-Parlament, Rat und Kommission im sogenannten Trilog-Verfahren auf einen Kompromiss geeinigt haben, müssen Parlament und Rat noch formal zustimmen.