Nach der umstrittenen Parlamentsentscheidung in der Ukraine verteidigt der Kiewer Großerzbischof der griechisch-katholischen Kirche, Schewtschuk, das neue Gesetz. Es schütze vor Missbrauch von Religion, argumentiert er.
Die mit Rom verbundene ukrainische griechisch-katholische Kirche hat das vom Parlament in Kiew verabschiedete Gesetz begrüßt. Es verbietet religiöse Organisationen, die mit Russland verbunden sind. Ihr Oberhaupt, Großerzbischof Swjatoslaw Schewtschuk, erklärte am Mittwoch, das Gesetz verbiete keine Kirche, sondern schütze vor der Gefahr, dass Religion als Waffe eingesetzt werde. Das habe er der Leiterin der Kulturabteilung der deutschen Botschaft in der Ukraine am Dienstag bei einem Treffen in seiner Kiewer Residenz erläutert.
Das neue Gesetz gelte für alle religiösen Organisationen mit Verwaltungszentren in Ländern, die vom ukrainischen Parlament als Aggressoren anerkannt worden seien, so Schewtschuk. “Russland hat die von ihm kontrollierte Orthodoxie als Instrument der Militarisierung genutzt und sie in eine neurotrope Waffe verwandelt”, fügte er hinzu. Die Ukraine reagiere nun auf die Ideologie der “Russischen Welt” in der gleichen Weise wie europäische Länder auf die Ideologie des “Islamischen Staates”, die von extremistischen religiösen Gruppen propagiert werde. Der Großerzbischof betonte die Bedeutung der Transparenz bei der Anwendung des Gesetzes, um negative Folgen für Religionsgemeinschaften auszuschließen.
Das am Dienstag mit großer Mehrheit von den Abgeordneten beschlossene Gesetz muss noch von Staatspräsident Wolodymyr Selenskyj unterzeichnet werden. Es richtet sich laut Parlamentariern gegen die Ukrainische Orthodoxe Kirche (UOK).
Mehrere ihrer Geistlichen wurden von ukrainischen Gerichten wegen Spionage für den russischen Geheimdienst oder anderer Kollaboration verurteilt. Die UOK habe sich nicht vom kremltreuen Moskauer Patriarchat getrennt, dem sie jahrzehntelang unterstand, lautet ein weiterer Vorwurf. Die Kirche weist diese Anschuldigung zurück.
Frühestens neun Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes sollen Gerichte auf Antrag prüfen, ob einzelne Gemeinden oder andere Strukturen von Religionsgemeinschaften mit Russland verbunden sind und sie gegebenenfalls verbieten. Die UOK als Ganzes ist keine juristische Person und kann nicht in einem einzigen Gerichtsverfahren komplett aufgelöst werden.
Ein Sprecher der UOK bezeichnete das Gesetz als verfassungswidrig. Es widerspreche auch mehreren internationaler Vereinbarungen, die die Ukraine einhalten müsse, um Mitglied der EU werden zu können.