In einem weiteren Prozess gegen den Synagogen-Attentäter von Halle, Stephan B., wird am Dienstag das Urteil des Landgerichts Stendal erwartet. B. ist angeklagt, weil er im Dezember 2022 versucht haben soll, aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Burg in Sachsen-Anhalt auszubrechen (Az: 501 KLs – 113 Js 16/22 – 8/23).
Die Generalstaatsanwaltschaft fordert neun Jahre Haft und eine anschließende Sicherungsverwahrung wegen Geiselnahme und Verstoßes gegen das Waffengesetz. Beim Prozessauftakt am 25. Januar am Landgericht Magdeburg, wo die Verhandlung aus Sicherheitsgründen stattfindet, hatte B. die Tat gestanden.
Laut Anklageschrift hat er zwei Vollzugsbeamte der JVA als Geiseln genommen und sie mit einem selbst gebastelten Schussapparat genötigt, ihm mehrere Türen für eine Flucht aus dem Gefängnis zu öffnen. Der Ausbruchsversuch scheiterte allerdings an der Kfz-Schleuse. Die beiden Opfer leiden bis heute unter den Folgen der Tat.
Stephan B. verbüßt bereits eine lebenslange Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. Eine erneute Verurteilung würde damit zunächst keine konkreten Folgen für ihn haben.
Am 9. Oktober 2019, dem höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur, hatte B. bei seinem rassistisch motivierten Anschlag auf die Hallenser Synagoge eine 40-jährige Frau und einen 20 Jahre alten Mann getötet. Zwei weitere Menschen verletzte er schwer. Sein Versuch, in das jüdische Gotteshaus einzudringen, scheiterte an der Tür. Das Oberlandesgericht Naumburg verurteilte ihn im Dezember 2020 wegen Mordes in zwei Fällen und versuchten Mordes in mehr als 55 Fällen.