Die Berliner Industrie- und Handelskammer (IHK) hat die aus ihrer Sicht zu geringe Anzahl verkaufsoffener Sonntagen in Berlin kritisiert. Gemeinsam mit anderen Wirtschaftsorganisationen wandte sie sich am Montag gegen die Entscheidung der Berliner Senatsverwaltung für Arbeit, für das Jahr 2025 lediglich vier von acht gesetzlich möglichen verkaufsoffenen Sonntagen festzusetzen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Berlin-Brandenburg nannte die Kritik einen „Angriff auf den Sonntagsschutz“.
In einer Erklärung des Bündnisses Runder Tisch der Wirtschaft hieß es, andere Länder handhabten das Thema pragmatischer und kundenorientierter. Sie gewährten weitgehende Freiheiten bei den Sonntagsöffnungen bei gleichzeitig klaren Vorgaben für den Schutz der Beschäftigten. Auch angesichts der Konkurrenz durch den Internethandel sei eine Anpassung der Ladenöffnungszeiten überfällig. Zumindest aber sollte Berlin den bestehenden Rechtsrahmen ausschöpfen. Dem Bündnis gehören den Angaben zufolge unter anderem die Clubcommission, die Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg und der Handelsverband Berlin-Brandenburg an.
Die Vorsitzende des DGB Berlin-Brandenburg, Katja Karger, wies den Vorstoß zurück und erklärte, „was die Beschäftigten im Handel brauchen, sind anständige Bezahlung und planbare Freizeit“. Es gebe eine gesicherte Rechtsprechung zur Sonntagsöffnung. Daran orientiere sich die derzeitige Regelung der vier verkaufsoffenen Sonntage. Wer diese Regelung ausweiten will, versuche dies auf Kosten der Beschäftigten.
Karger betonte, für die Beschäftigten im Einzelhandel bedeute die Sonntagsöffnung eine zusätzliche Belastung durch weitere Entgrenzung ihrer Arbeitszeit. Die Arbeitszeiten seien bereits jetzt ein Grund, warum der Einzelhandel keine Fachkräfte finde und händeringend nach Personal suche. Zudem könne der stationäre Handel den Wettlauf mit dem Online-Handel nicht über längere Öffnungszeiten gewinnen. Stattdessen müsse er die Stärke ausspielen, die die Menschen schätzen und suchen. Dies sein eine gute Beratung durch motiviertes und kompetentes Personal in den Geschäften.
Kirchen und Gewerkschaften haben sich in der Vergangenheit immer wieder gegen vergleichbare Vorstöße von Handel und Unternehmen gewehrt. Offene Läden am Sonntag müssten die klare Ausnahme sein, fordert etwa die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz.
Im kommenden Jahr ist es Berliner Geschäften gestattet, am 26. Januar zur Internationalen Grünen Woche, am 7. September zur Internationalen Funkausstellung sowie an den beiden Adventssonntagen am 7. und 21. Dezember zu öffnen.