Die Staatsanwaltschaft Dresden hat ein Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Dem Grünen-Politiker war Verleumdung vorgeworfen worden. Wie die Staatsanwaltschaft Dresden am Freitag mitteilte, sei ihm zur Last gelegt worden, sich abwertend über das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) und dessen bisherige Vorsitzende Sahra Wagenknecht geäußert zu haben.
Wagenknecht hatte im November 2024 den damaligen Vizekanzler wegen Verleumdung angezeigt. Hintergrund war ein Wahlkampfauftritt Ende August 2024 im Dresdner Rundkino. Dort soll Habeck inhaltlich unzutreffende Tatsachen über das BSW und Wagenknecht geäußert haben. Seine Verteidigung bewertete dies als zulässige kritische Meinungsäußerung.
Laut Staatsanwaltschaft hat der Grünen-Politiker der Einstellung des Verfahrens zugestimmt und die Geldauflage von insgesamt 12.000 Euro an drei gemeinnützige Vereine in Dresden gezahlt. Eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens mit gerichtlicher Zustimmung erschien den Angaben zufolge im vorliegenden Fall sachgerecht, da mit Blick auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit „in solchen Fallkonstellationen hohe Anforderungen an eine Verurteilung wegen eines Äußerungsdelikts zu stellen sind“.