Da “die Römische Kurie in erster Linie ein Instrument des Dienstes am Nachfolger Petri ist” (Apost. Konst. Praedicate Evangelium, II, 1), muss unsere Arbeit neben dem Verständnis der beständigen Lehre der Kirche die Rezeption der Lehre des Heiligen Vaters fördern.
Wie in der bereits erwähnten Antwort des Heiligen Vaters auf die Dubia zweier Kardinäle bleibt diese Erklärung fest bei der überlieferten Lehre der Kirche über die Ehe stehen und lässt keine Art von liturgischem Ritus oder diesem ähnliche Segnungen zu, die Verwirrung stiften könnten.
Und gerade in diesem Zusammenhang wird es verständlich, Paare in irregulären Situationen und gleichgeschlechtliche Paare segnen zu können, ohne deren Status offiziell zu konvalidieren oder die beständige Lehre der Kirche über die Ehe in irgendeiner Weise zu verändern.
II. Die Bedeutung der verschiedenen Segnungen
11. Da die Kirche seit jeher nur solche sexuellen Beziehungen als sittlich erlaubt ansieht, die innerhalb der Ehe gelebt werden, ist sie nicht befugt, ihren liturgischen Segen zu erteilen, wenn dieser in irgendeiner Weise einer Verbindung, die sich als Ehe oder außereheliche sexuelle Praxis ausgibt, eine Form der sittlichen Legitimität verleihen könnte.
12. Wir müssen zugleich die Gefahr vermeiden, die Bedeutung des Segens allein auf diesen Gesichtspunkt zu reduzieren, denn das würde dazu führen zu beanspruchen, für einen einfachen Segen dieselben moralischen Bedingungen zu verlangen, wie sie für den Empfang der Sakramente gefordert werden. Dieses Risiko verlangt ein Ausweiten dieser Perspektive.
21. Um uns zu helfen, den Wert eines eher pastoralen Ansatzes im Umgang mit dem Segnungen zu verstehen, hat Papst Franziskus uns aufgefordert, mit einer Haltung des Glaubens und väterlicher Barmherzigkeit die Tatsache zu betrachten, dass “wenn um einen Segen gebeten wird, drückt man eine Bitte um Gottes Hilfe aus, eine Bitte, besser leben zu können, das Vertrauen auf einen Vater, der uns helfen kann, besser zu leben”. Diese Bitte sollte in jeder Hinsicht wertgeschätzt, begleitet und mit Dankbarkeit aufgenommen werden. Menschen, die spontan kommend um einen Segen zu bitten, zeigen mit dieser Bitte ihre aufrichtige Offenheit für die Transzendenz, das Vertrauen ihres Herzens, dass sie nicht nur auf ihre eigene Kraft vertrauen, ihr Bedürfnis nach Gott und ihren Wunsch, aus den engen Grenzen dieser in ihren Beschränkungen eingeschlossenen Welt auszubrechen.
III. Segnungen von Paaren in irregulären Situationen und gleichgeschlechtlichen Paaren
31. In dem hier umrissenen Horizont liegt die Möglichkeit der Segnung von Paaren in irregulären Situationen und von gleichgeschlechtlichen Paaren, deren Form von den kirchlichen Autoritäten nicht rituell festgelegt werden darf, um keine Verwechslung mit dem dem Ehesakrament eigenen Segen hervorzurufen. In diesen Fällen wird ein Segen gespendet, der nicht nur einen aufsteigenden Wert hat, sondern auch die Anrufung eines herabsteigenden Segens von Gott selbst für diejenigen ist, die sich als mittellos und seiner Hilfe bedürftig erkennen und nicht die Legitimation ihres eigenen Status beanspruchen, sondern darum bitten, dass alles, was in ihrem Leben und ihren Beziehungen wahr, gut und menschlich gültig ist, durch die Gegenwart des Heiligen Geistes bereichert, geheilt und erhöht wird. (…)
35. Daher sollte die seelsorgerische Sensibilität der geweihten Amtsträger auch darin geschult werden, spontan Segnungen auszusprechen, die nicht im Benediktionale zu finden sind.
38. Deshalb soll man die Segnung von Paaren, die sich in einer irregulären Situation befinden, weder fördern noch ein Ritual dafür vorsehen, aber man sollte auch nicht die Nähe der Kirche zu jeder Situation verhindern oder verbieten, in der die Hilfe Gottes durch einen einfachen Segen gesucht wird. In dem kurzen Gebet, das diesem spontanen Segen vorausgehen kann, könnte der geweihte Amtsträger um Frieden, Gesundheit, einen Geist der Geduld, des Dialogs und der gegenseitigen Hilfe für sie bitten, aber auch um Gottes Licht und Kraft, um seinen Willen voll erfüllen zu können.
39. In jedem Fall, gerade um jedwede Form von Verwirrung oder Skandal zu vermeiden, wenn ein solches Segensgebet von einem Paar in einer irregulären Situation erbeten wird und dies außerhalb der von den liturgischen Büchern vorgeschriebenen Formulare geschieht, wird ein solcher Segen niemals im direkten Zusammenhang mit einer standesamtlichen Feier oder sonst in irgendeiner Verbindung damit erteilt werden können. Dies gilt auch für die Kleidung, die Gesten und die Worte, die Ausdruck für eine Ehe sind. Dasselbe gilt, wenn die Segnung von einem gleichgeschlechtlichen Paar erbeten wird.
41. Was in dieser Erklärung über die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare gesagt wird, ist ausreichend, um die umsichtige und väterliche Unterscheidung der geweihten Amtsträger in dieser Hinsicht zu leiten. Über die oben genannten Hinweise hinaus sollten daher keine weiteren Antworten über mögliche Art und Weisen zur Normierung von Details oder praktischen Aspekten in Bezug auf Segnungen dieser Art erwartet werden.