Hauseigentümer aus Lüneburg haben das neue Berechnungsmodell der Klosterkammer Hannover für Erbbauzinsen scharf kritisiert. Mit ihm verfolge die Kammer weiterhin rein gewinnmaximierende Interessen, teilte die Initiative Bezahlbarer Wohnraum im Erbbau Lüneburg am Montagabend mit. Ein zentrales Ziel des Erbbaurechts, Wohneigentum für einkommensschwächere Menschen zu ermöglichen und Bodenspekulation zu verhindern, bleibe unbeachtet.
Die Klosterkammer ist eine niedersächsische Landesbehörde, die ehemals klösterliches Vermögen verwaltet, und der größte Erbbaurechtsgeber in Deutschland. Nach den am Freitag vorgestellten Plänen soll einigen Erbbaurechtsnehmern unter bestimmten Bedingungen ein Abschlag vom Erbbauzins gewährt werden. Der Bodenrichtwert, der den Grundstückswert angibt, soll jedoch als Berechnungsgrundlage erhalten bleiben.
Indes sei dieser Wert „der zentrale ‘Brandbeschleuniger’ für exorbitant steigende Erbbauzinsen“, kritisierte die Bürgerinitiative, die sich für sozialverträgliche Erbbauzinsen einsetzt. Wegen der seit 2012 rasant gestiegenen Bodenpreise vor allem in begehrten Regionen können sich manche Hausbesitzer und Mieter das Wohnen auf Erbgrund nicht mehr leisten. Verschärft wird die Situation dadurch, dass günstige Altverträge aus der Nachkriegszeit mit Laufzeiten von 70 bis 90 Jahren auslaufen. Allein in Lüneburg leben rund 10.000 Menschen auf Erbgrund.
Der vorgesehene Abschlag von einem Drittel soll nach Angaben der Klosterkammer Hausbesitzern in Hildesheim, Osnabrück, Göttingen und Lüneburg gewährt werden, wenn sie selbst in ihren Häusern wohnen. Er ist jedoch auf zwanzig Jahre begrenzt und soll nur bei der Verlängerung bestehender Verträge gelten, nicht also im Erb- und Verkaufsfall.
Klosterkammer-Präsidentin Thela Wernstedt sagte am Freitag, dass steigende Bodenpreise „gravierende Auswirkungen auf Mieten, Grundstückskäufe und den Neuabschluss von Erbbaurechtsverträgen“ hätten. Dies sei jedoch „ein politisches Problem, das die Klosterkammer nicht lösen kann“.