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Entwicklungsministerium: Haben keine Zuständigkeit für Seenotrettung

Das Auswärtige Amt streicht seine bisherigen Mittel für die private Seenotrettung. Ein anderes Ministerium kann nicht einspringen. Die Kritik der Zivilgesellschaft ist deutlich.

Nach dem Streichen der Bundesmittel für private Seenotrettung aus dem Auswärtigen Amt ist eine Verlagerung der Zuständigkeit in ein anderes Ministerium nicht geplant. Das Entwicklungsministerium erklärte am Freitag auf Nachfrage, dass es in der Bundesregierung keine Zuständigkeit für diesen Bereich habe. Entsprechend sei auch die Haltung von Entwicklungsministerin Reem Alabali Radovan (SPD) in diesem Zusammenhang nicht relevant.

Das Auswärtige Amt verteidigte indes erneut das im Bundeshaushaltsentwurf geplante Aus der Mittel. Zivile Seenotretter übernähmen eine wichtige Arbeit, und Seenotrettung sei eine Pflicht, betonte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes. Dies stehe aber unabhängig von der nun gefallenen Entscheidung des Auswärtigen Amts, keine Bundesmittel mehr für die private Seenotrettung aufzubringen.

Außenminister Johann Wadephul (CDU) hatte die Entscheidung bereits am Donnerstag gegen Kritik verteidigt. Wadephul erklärte, seine Politik ziele darauf, Fluchtbewegungen mit diplomatischen Mitteln einzugrenzen. Zudem wolle er sich verstärkt mit Fluchtursachen beschäftigen. Auch betonte er, dass Deutschland der Humanität verpflichtet bleibe und sich weiterhin immer an allen Plätzen der Welt dafür einsetze.

Hilfsorganisationen sowie die an der Seenotrettung beteiligte Evangelische Kirche in Deutschland kritisieren die Entscheidung scharf. In den vergangenen Jahren hatte die Bundesregierung die Seenotrettung im Mittelmeer mit jährlich zwei Millionen Euro gefördert. Im Etat des Auswärtiges Amt ist im Bundeshaushaltsentwurf eine Halbierung der Mittel für Humanitäre Hilfe allgemein vorgesehen.