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EKKW will kirchliche Rituale für Nicht-Mitglieder öffnen

Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) diskutiert darüber, ihr sogenanntes segnendes Handeln zu verändern und auch für Nicht-Mitglieder zu öffnen. Während ihrer Frühjahrstagung in Hofgeismar hat die Synode am Freitagabend Thesen zu den klassischen Kasualien wie Taufe, Konfirmation, Trauung und Trauerfeier sowie zu neuen, kreativen Formen des Segens beraten. Die Thesen sehen unter anderem vor, die Bindung von Amtshandlungen wie Trauungen oder Taufen vom Amtsbezirk einer Pfarrerin oder eines Pfarrers aufzulösen.

Während die Taufe die Zugehörigkeit zur Kirche begründet, soll das segnende Handeln darüber hinaus nicht an eine Kirchenmitgliedschaft gebunden sein. Trauungen, Trauerfeiern oder Segnungen könnten künftig allen Menschen offenstehen und Nicht-Mitgliedern in Rechnungen gestellt werden. Zudem sind dem Konzept zufolge regelmäßig Formate wie Tauffeste geplant. Ein besonderer Fokus soll auf der Aus- und Weiterbildung von Haupt- und Ehrenamtlichen liegen, um den Wandel in der kirchlichen Praxis zu begleiten.

Die Thesen zielten darauf, „dass wir als Kirche unkompliziert erreichbar sind, sichtbarer werden in unserer geistlichen Kreativität an ganz verschiedenen Herzensorten und wirklich vorbehaltlos auf Menschen zugehen, um sie in den heiligen Momenten ihres Lebens zu begleiten“, erläuterte Volker Mantey, Propst des Sprengels Marburg und Vorsitzender der Liturgischen Kammer der EKKW.

Mit der Neuausrichtung reagiere die Landeskirche auf sinkende Mitgliederzahlen, eine wachsende Distanz vieler Menschen zur Institution Kirche und die Konkurrenz durch freie Rednerinnen und Redner. Gleichzeitig wolle sie dem Bedürfnis vieler Menschen nach persönlichen und innovativen Segensfeiern stärker gerecht werden, hieß es in der Vorlage für die Synodalen

Wie die Landeskirche mitteilte, hat die Kirchensynode den Thesen zugestimmt. Die Liturgische Kammer werde nun weiter daran arbeiten, auch Rückmeldungen aus den Kirchenkreisen und Gemeinden sollen einfließen. Ein Beschluss der Landessynode zur Neuausrichtung des segnenden Handelns ist für die Herbstsynode 2026 geplant.