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Eine Waisenrente wird bis maximal zum 27. Geburtstag gezahlt

Wenn Vater, Mutter oder beide Elternteile sterben, steht Kindern bis zum 18. Geburtstag eine Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu. Unter bestimmten Voraussetzungen werde diese Rente bis maximal zum 27. Geburtstag gezahlt, teilte die Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg am Montag in Karlsruhe mit.

Für eine Waisenrente müssten Vater oder Mutter mindestens fünf Jahre lang Beiträge eingezahlt haben. Ausnahmen gebe es etwa bei einem tödlichen Arbeitsunfall. Bezog der Elternteil zum Todeszeitpunkt eine Rente, seien die Voraussetzungen für eine Waisenrente generell erfüllt.

Eine Waisenrente über den 18. Geburtstag hinaus könne es während eines Studiums, einer Schul- oder Berufsausbildung oder eines Freiwilligendienstes geben. Auch Waisen, die aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen könnten, könnten bis zum 27. Geburtstag eine Waisenrente erhalten. Nicht nur an leibliche Kinder, auch an adoptierte Kinder, Stiefkinder und Pflegekinder, die im Haushalt des Verstorbenen lebten, werde eine Waisenrente gezahlt. Dies gelte auch für Enkel und Geschwister, die im Haushalt des Verstorbenen lebten oder von ihm überwiegend unterhalten wurden. (1487/23.06.2025)