Ob Dackel Waldi oder Katze Mausi, der Tod eines Haustieres trifft viele Tierbesitzer hart. Die Trauer ist groß, ebenso der Wunsch, seinem treuen Begleiter einen würdevollen Abschied zuteilwerden und ihn nicht in einer Tierkörperbeseitigungsanlage enden zu lassen, wo er zu Tiermehl und Tierfett verarbeitet würde. Das nämlich geschieht aufgrund gesetzlicher Vorschriften mit toten Tieren, wenn sie beim Tierarzt verbleiben und Herrchen oder Frauchen nichts anderes veranlasst.
Urne, Schmuckstück oder Streubeet
Die Rosengarten-Tierbestattung mit Hauptsitz in Badbergen (Niedersachsen) betreibt an mehreren Standorten in Deutschland Tierkrematorien und Filialen. „Viele der Menschen, die sich an uns wenden, wollen die Asche ihrer Lieblinge in einer Urne zu Hause aufbewahren“, sagt Wladislaw Warkentin. „Andere entscheiden sich dafür, Teile der Asche zu einem Schmuckstück verarbeiten zu lassen. Wieder andere lassen die Asche ins Streubeet des Tierkrematoriums betten, um einen Ort des Rückzugs und des Gedenkens zu erhalten, in dem Wissen, dass die Asche mit der Zeit wieder in den natürlichen Kreislauf übergeht“.

Wer sein Tier im eigenen Garten bestatten möchte, dem rät die Tierschutzorganisation Tasso mit Sitz in Sulzbach im Taunus (Hessen), sich hinsichtlich örtlicher Vorgaben zu informieren. „Grundsätzlich ist das erlaubt, wenn bestimmte Regeln eingehalten werden“, sagt Lisa Frankenberger. „Das Tier darf beispielsweise nicht an einer ansteckenden Krankheit gestorben sein und es muss mit einer ausreichend starken, mindestens 50 Zentimeter dicken Erdschicht bedeckt werden.“
Erster Friedhof für gemeinsame Mensch-Tier-Beisetzung
In Dachsenhausen (Rheinland-Pfalz) startete 2015 die Deutsche Friedhofsgesellschaft ihr Angebot „Unser Hafen“, den nach eigenen Angaben ersten Friedhof für die gemeinsame Beisetzung von Mensch und Tier in Deutschland. „Die Beisetzung von Mensch und Tier in einem Grab gibt Angehörigen, aber auch zum Beispiel Menschen, die wissen, dass sie schwerkrank sind, sehr viel Trost“, erklärt Wilhelm Brandt von der Deutschen Friedhofsgesellschaft.
Mittlerweile bieten auch andere Friedhöfe die gemeinsame Beisetzung von Mensch und Tier an. Erlaubt sei, „was Trost spendet und nicht in rituellen Kitsch abgleitet“, sagt der emeritierte evangelische Theologieprofessor Thomas Klie von der Universität Rostock. Kirchenrechtlich sehe das aber noch anders aus. „In vielen Landeskirchen ist es den Pfarrpersonen rechtlich untersagt, Tierbestattungen vorzunehmen.“
Ende 2021 hatte Klie nach einer Veranstaltung zu neuen Ritualen im Bestattungswesen resümiert, dass die Bestattung eines verstorbenen Haustieres möglicherweise eine neue Form der Amtshandlung (Kasualie) werden könnte. „Aber es gibt noch keine quantifizierbaren Praxiserfahrungen.“ Pfarrpersonen, die bereits eine solche Bestattung begleitet haben, hielten sich aus Angst vor Repressionen seitens ihrer Kirchenleitung eher bedeckt.
Trauerfeier in der Tierbestattungskirche
In Albstadt-Pfeffingen (Baden-Württemberg) hat im vergangenen Jahr Deutschlands erste Tierbestattungskirche eröffnet. Die Tierbestatter Ellen Weinmann und Florian Düsterwald erwarben das Sakralgebäude von der evangelisch-methodistischen Kirche, die es nicht mehr benötigte. Dem Kauf folgte die Entwidmung.

Haustiere, sagt Weinmann, seien heutzutage für viele Menschen „wie ein Kind oder Partner“. Stirbt ein Tier, sehen sich Weinmann und Düsterwald „in erster Linie als Seelsorger der hinterbliebenen Familien“ und „begleiten und stützen beim Abschied“, sagt Weinmann. „Hierfür bieten wir die Feuerbestattung von Heimtieren und Pferden an, die Ausrichtung der Trauerfeier und natürlich auch die Überführung der Urnen.“ Da nicht jeder die Asche seines Tieres zu Hause verwahren oder bestatten möchte, halten sie ein Gemeinschaftsgrab vor.