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Eilantrag von Gaza-Fotograf gegen Springer-Verlag abgewiesen

Die „Bild“-Zeitung darf nach einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main weiterhin kritisch über den im Gaza-Streifen arbeitenden Fotografen Anas Fteiha berichten. Die Pressekammer des Gerichts wies am Mittwoch den Eilantrag einer Rechtsanwältin zurück, die Berichterstattung von „Bild“ über Fteiha zu untersagen. Die Zeitung hatte behauptet, der Fotograf inszeniere das Leid der Palästinenser zugunsten der Hamas-Propaganda. (AZ: 2-03 O 316/25)

Der Eilantrag sei unzulässig, weil die Rechtsanwältin keine Vollmacht für den Gaza-Fotografen nachgewiesen habe, begründete das Gericht. Dies sei von der Zivilprozessordnung zwingend vorgeschrieben. Die Kammer habe erwogen, ob wegen der besonderen Umstände des Kriegsgebiets auf die Vorlage der Originalvollmacht verzichtet werden dürfe. Aber zum einen habe die Rechtsanwältin nicht dargelegt, dass eine Übermittlung der Vollmacht unmöglich sei. Zum anderen bestünden „erhebliche Zweifel“, ob die Rechtsanwältin durch den Fotografen tatsächlich bevollmächtigt sei. Sie habe keine Kopie einer Vollmachtsurkunde von Fteiha vorgelegt. Das Urteil kann mit Berufung zum Oberlandesgericht Frankfurt am Main angefochten werden.

„Bild“ hatte mit Bezug auf Recherchen der „Süddeutschen Zeitung“ berichtet, dass der Fotograf Anas Fteiha im Auftrag der türkischen Nachrichtenagentur Anadolu Bilder von hungernden und leidenden Palästinensern in Gaza zugunsten der Hamas-Propaganda inszeniert habe. „Bild“ bezog sich dabei auf einen propalästinensischen und einen israelfeindlichen Post auf Fteihas Instagram-Account. Außerdem kontrolliere nach Aussage von Fachleuten die Hamas genauso wie die israelische Armee die Arbeit von Fotografen. Die Rechtsanwältin hatte in dem Eilantrag vorgebracht, die Anschuldigungen seien unrichtig und entbehrten einer Grundlage.