Eine Kirchenmitgliedschaft ist künftig seltener als früher Voraussetzung für ein Arbeitsverhältnis in der Diakonie. Die Konferenz für Diakonie und Entwicklung als höchstes Beschlussorgan des evangelischen Wohlfahrtsverbandes beschloss am Donnerstag in Berlin, die vom Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) geänderte Mitarbeitsrichtlinie zu übernehmen. Dafür stimmte die weit überwiegende Mehrheit der mehr als 100 Konferenzmitglieder. Es gab eine Gegenstimme.
Die Richtlinie regelt, dass nur noch für Tätigkeiten in der Verkündigung, der Seelsorge, der evangelischen Bildung oder „in besonderer Verantwortlichkeit für das evangelische Profil“ die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche vorausgesetzt wird. Auch der Austritt aus der Kirche ist danach nicht mehr automatisch Kündigungsgrund, sondern je nach Umständen zu betrachten. Der Personalvorstand im Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung, Jörg Kruttschnitt, sagte, die Richtlinie werde im Bundesverband bereits in die Praxis umgesetzt. Der Beschluss der Konferenz vollzieht dies nun formell nach.