Die angefochtenen Inhaftierungen in der Abschiebungshaft-Einrichtung Darmstadt sind nach Angaben der Diakonie Hessen „zu einem großen Anteil rechtswidrig“. Dieses Fazit zieht der in Frankfurt am Main veröffentlichte Jahresbericht 2024 der unabhängigen Rechtsberatung der Diakonie für Inhaftierte der Einrichtung. Von den im Jahr 2021/22 entschiedenen Haftbeschwerden haben Gerichte demnach neun zugunsten der Gefangenen und zwei abschlägig entschieden. Im Jahr 2023 seien fünf Haftbeschwerden positiv und eine negativ entschieden worden, im Jahr 2024 zwei positiv und zwei negativ.
In einigen Fällen habe die durch den Flüchtlingsfonds der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) finanzierte Viertelstelle der Rechtsberatung im vergangenen Jahr Asylsuchende „in letzter Minute vor der Abschiebung in den Verfolgerstaat bewahren“ können. Auch habe eine Ausbildungsduldung aus der Abschiebungshaft heraus eingeklagt werden können. Darüber hinaus seien fünf Entlassungen aufgrund haftrechtlicher Interventionen im vergangenen Jahr erwirkt worden. Im Jahr 2024 waren nach Angaben des hessischen Innenministeriums in der Abschiebungshafteinrichtung insgesamt 647 Personen inhaftiert. Am Dienstag waren dort aktuell 55 Menschen untergebracht.
Die Entscheidungen der meisten Haftbeschwerden stehen der Diakonie zufolge noch aus, weil sie immer noch bei den Gerichten liegen. Im Jahr 2021/22 unterstützte die Diakonie mit ihrem Rechtshilfefonds 49 Haftbeschwerden, im Jahr 2023 dann 33 Beschwerden und im Jahr 2024 schließlich 24 Beschwerden. Die Gerichtsverfahren dauerten je nach Instanzenweg zwischen wenigen Tagen und mehreren Jahren, sagte die Diakonie-Referentin für Asylverfahrensberatung, Maria Bethke, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Dauer der Abschiebehaft liege zwischen einem Tag und mehreren Monaten, im Durchschnitt bei drei Wochen.
Somit dauerten die Gerichtsverfahren oft länger als die Zeit der Inhaftierung. Dennoch sei eine Haftbeschwerde nicht zwecklos, erklärte Bethke. Ein Erfolg sei eine moralische Wiedergutmachung, begründe einen geringen Schadenersatzanspruch und führe dazu, dass bei einer Wiedereinreise keine Haftkosten zu erstatten seien.
Die Diakonie Hessen bietet seit September 2021 eine staatlich unabhängige Rechtsberatung für Insassen in der Abschiebungshaft Darmstadt an. Der Rechtshilfefonds der EKHN ermögliche die Vermittlung von Rechtsanwälten. Die Abschiebehaftanstalt in Darmstadt ist 2018 als erste dieser Art in Hessen eröffnet worden. Vorher hatte das Land dafür Plätze im rheinland-pfälzischen Ingelheim mitgenutzt. Seither wurde die Kapazität in Darmstadt von 20 auf 80 Haftplätze ausgebaut.