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Deutscher Frauenrat für Neuregelung von Abtreibung

Schwangerschaftsabbrüche sollen neu geregelt werden. Dafür spricht sich der Deutsche Frauenrat aus. Was der Rat jetzt fordert.

Gegen ein neues Gesetz wenden sich die Autoren eines FAZ-Beitrags
Gegen ein neues Gesetz wenden sich die Autoren eines FAZ-BeitragsImago / Blickwinkel

Der Deutsche Frauenrat hat sich für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs ausgesprochen. Ein Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der Schwangeren soll mit einer Fristenlösung außerhalb des Strafgesetzbuchs geregelt werden. Das beschloss die Mitgliedersammlung des Dachverbands von rund 60 gleichstellungspolitischen Organisationen in Berlin. Ein abweichendes Votum formulierten die Arbeitsgemeinschaft katholische Frauenverbände und -gruppen und die Frauen Union der CDU Deutschlands.

Auch eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission hatte im April empfohlen, Abtreibungen in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen grundsätzlich zu erlauben. Eine grundsätzliche Rechtswidrigkeit der Abtreibung in der Frühphase der Schwangerschaft sei nicht haltbar.

Abtreibung: Diese Regelung gilt aktuell

Eine Abtreibung ist derzeit grundsätzlich rechtswidrig. Sie bleibt jedoch straffrei, wenn sie in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird. Zudem muss die schwangere Frau sich zuvor beraten lassen; zwischen Beratung und Abbruch müssen mindestens drei Tage liegen. Ausdrücklich nicht rechtswidrig ist ein Schwangerschaftsabbruch nach einer Vergewaltigung sowie bei Gefahren für das Leben, die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren.