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Deutlicher Anstieg von Masern-Infektionen in Bayern

Sind Sie gegen Masern geimpft? Wer sich nicht sicher ist, sollte seinen gelben Impfpass zur Hand nehmen und nachschauen. Eine Impfung schützt vor dieser sich wieder verstärkt ausbreitenden Krankheit.

Die Zahl der Masern-Fälle ist im Freistaat im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. So wurden 70 Masern-Infektionen registriert, 2023 waren es 11 gewesen, wie Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) am Sonntag in München bekanntgab. “Wir haben uns nun wieder dem Niveau der Vor-Corona-Jahre angenähert. Denn 2019 lag die Zahl der Infektionen im Freistaat bei 75 Infektionen.” Gerlach rief daher auf, sich impfen zu lassen. Wer dies tue, schütze sich und andere.

Laut Mitteilung sind Masern nach der Pandemie in einigen europäischen Ländern, darunter Deutschland, und in anderen Regionen der Erde wieder verstärkt aufgetreten. Masern seien hochansteckend, erinnerte die Ministerin. Sie könnten einen sehr schweren Verlauf nehmen, der sogar einen Krankenhausaufenthalt nötig mache. In seltenen Fällen träten gravierende gesundheitliche Spätfolgen auf.

“Alle nach 1970 geborenen Erwachsenen und alle Jugendlichen sollten deshalb ihren Impfausweis überprüfen lassen. Denn nur wer in der Kindheit zweimal oder im Erwachsenenalter einmal gegen Masern geimpft ist, besitzt einen vollständigen Schutz”, erläuterte Gerlach. Kinder können ihren Worten zufolge durch eine zweimalige Impfung im Abstand von mindestens vier Wochen wirksam gegen die Krankheit geschützt werden.

Für die Masernimpfung stehen den Angaben nach Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung, die zudem gegen Mumps und Röteln oder auch gegen Windpocken schützen. Die Ständige Impfkommission empfehle die erste Masernimpfung im Alter von elf Monaten, die zweite sollte mit etwa 15 Monaten folgen. Eine Impfung gegen Masern wird auch für alle nach 1970 geborenen Erwachsenen mit unklarem Impfstatus empfohlen, wie es heißt. Dies gelte vor allem für Personen, die im beruflichen Alltag ein erhöhtes Risiko für einen Kontakt zu Masernviren aufweisen. Dazu gehörten Tätigkeiten in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen sowie in Gemeinschaftseinrichtungen.