Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Tobias Keber, hält weiterhin datenschutzkonforme Lernplattformen für Schulen für nötig. „Die Problematik ist nicht beerdigt“, sagte er bei der Präsentation des „Tätigkeitsberichts Datenschutz 2023“ am Freitag in Stuttgart. „Diese Stellschraube muss die Politik entscheiden.“ Auch wenn das bisher eingesetzte Produkt oft nicht genannt werde, sei eindeutig: „Der Elefant im Raum ist Microsoft 365.“
Es gebe Gespräche mit Microsoft, den Datenschutz betreffend. „Microsoft bessert zum Teil nach, zum Teil nicht.“ Es gebe „weiterhin keinen Freifahrtschein für Schulen“, diese Software einzusetzen. „Es geht um Daten von Minderjährigen.“ Derzeit liefen zwischen 10 und 20 Verfahren gegen Stellen, die nicht datenschutzkonforme Produkte einsetzen würden. Eine Alternative könnte die Plattform „itslearning“ sein. Zu ihr gebe es aktuell noch Gespräche mit dem Kultusministerium. Dabei gehe es aber nicht um grundsätzliche Bedenken, sondern nur um Einzelfragen. „Das ist eine kleinere Baustelle.“
Nach wie vor gehen beim Landesbeauftragten zahlreiche Beschwerden ein: Mit 3.817 Beschwerden im Jahr 2023 waren es 21 mehr als im Vorjahr. Die Zahl der Datenpannenmeldungen, wenn bei Unternehmen unerwünscht Daten abflossen, stiegen um 166 auf 2.913. Die Zahl der Kontrollen stieg von 38 auf 71. Unter anderem haben der Landesbeauftragte und sein Team Videoüberwachungen und die Ausrichtung der Kameras überprüft, an Müllcontainern genauso wie im Schwimmbad. Die strukturelle Beratung zum Thema Datenschutz im eigenen Bildungszentrum erreichte mit 3.732 Anmeldungen einen neuen Höchstwert.
Zu den Rechtsgrundlagen im Datenschutz beim Einsatz von KI hat der Landesbeauftragte im November ein bewusst unfertiges, offenes Diskussionspapier veröffentlicht, nach seinen Angaben das erste dieser Art in Deutschland. Es wurde seither 12.000 Mal aufgerufen. Die Diskussionsbeiträge sollen in ein Update einfließen. „Wir sind eine lernende Behörde“, sagte Keber.
Im Jahr 2024 will er verstärkt Unternehmen darin beraten, wie Datenschutz schon beim Design eines Produkts einbezogen wird. Als Negativbeispiel verwies Keber auf die „Deception design patterns“. „Sie sollen Nutzer dazu bringen, etwas zu tun, was sie eigentlich nicht wollen. Der Button dazu ist schön grün hinterlegt. Sie kennen das alle, ein Abo abschließen ist viel einfacher als die versteckte Kündigung.“