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Das Stichwort: Vertrauliche Geburt

Das Gesetz zur vertraulichen Geburt ermöglicht schwangeren Frauen in sozialen Notlagen seit Mai 2014, ihr Kind in einem sicheren medizinischen Umfeld zur Welt zu bringen, ohne ihre Identität lüften zu müssen. Hilfe bekommen die Frauen von Fachberatungsstellen, die über eine bundesweite Hotline erreichbar sind. Der Notruf wird vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Köln betreut und ist unter der Nummer (08 00) 4 04 00 20 erreichbar.
Nach der Beratung legt die werdende Mutter fest, dass ihre persönlichen Daten erfasst, aber in einem Umschlag versiegelt aufbewahrt werden. Der sogenannte Herkunftsnachweis enthält ihren echten Namen, ihr Geburtsdatum und ihre Anschrift. Auf dem Kuvert stehen nur ein Pseudonym aus Vor- und Zuname sowie der Name und das Geburtsdatum des Kindes und Angaben zur Beratungsstelle. Die Umschläge werden beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben deponiert und ruhen dort in der Regel für 16 Jahre.
Steht fest, dass das Kind vertraulich zur Welt kommen wird, informiert die Beratungsstelle vorab das zuständige Jugendamt, das die Inobhutnahme des Babys vorbereiten kann. Zudem kann später beim amtlichen Eintrag des Vor- und Familiennamens für das Kind auf die Wünsche der Mutter eingegangen werden. Nach der Geburt unterrichten das Krankenhaus oder die Hebamme die Beratungsstelle über Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes. Falls sich die Mutter doch noch für ein Leben mit ihrem Kind entscheidet, kann sie bis zum Adoptionsbeschluss ihr Kind zurückerhalten, wenn sie die für den Geburtseintrag erforderlichen Angaben macht und das Kindeswohl nicht gefährdet wird. Dazu bleibt nach der Geburt etwa ein Jahr Zeit.
Macht die Mutter nach Ablauf der 16-Jahres-Frist schutzwürdige Belange geltend, ihre Anonymität weiter zu wahren, so muss ein Familiengericht entscheiden, ob das Kind seine Herkunft erfahren kann. Stichhaltige Gründe, die Identität der Mutter nicht zu lüften, können laut Gesetz Gefahren für Leib, Leben und Gesundheit oder die Einschränkung der persönlichen Freiheit sein.epd