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Das Stichwort: Rundfunkbeitrag

Der Rundfunkbeitrag ersetzt seit 2013 die Rundfunkgebühr, die auch „GEZ-Gebühr“ genannt wurde. Seitdem zahlen jeder Haushalt und jede Betriebsstätte die Abgabe für die öffentlich-rechtlichen Sender, und zwar unabhängig davon, ob Empfangsgeräte vorhanden sind. Grundgedanke der Reform war, dass in Zeiten von Smartphones nicht mehr der Besitz eines „Rundfunkempfanggeräts“ für die Gebührenpflicht entscheidend sein kann.

In der derzeitigen Beitragsperiode (2021-2024) liegt die Abgabe bei 18,36 Euro pro Monat und Haushalt – egal, wie viele Menschen dort leben. Eine Befreiung von der Beitragspflicht aus sozialen Gründen ist möglich. Für Firmen wird der Beitrag nach der Zahl der Betriebsstätten, Beschäftigten und Kraftfahrzeuge berechnet.

Im November hatte der epd erfahren, dass die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) nach vorläufigen Berechnungen ab der nächsten Beitragsperiode (2025-2028) eine Erhöhung um 58 Cent auf 18,94 Euro im Monat empfehlen will. Mehrere Ministerpräsidenten haben sich bereits gegen eine Erhöhung ausgesprochen. Die Länderchefs dürfen von der KEF-Empfehlung nur unter eng definierten Voraussetzungen abweichen.

Der Rundfunkbeitrag wird durch den Beitragsservice eingezogen, der die Einnahmen an ARD, ZDF und Deutschlandradio verteilt. Im Jahr 2022 nahm der Beitragsservice insgesamt rund 8,57 Milliarden Euro ein. ARD, ZDF und Deutschlandradio erhielten davon 8,4 Milliarden Euro. An die Landesmedienanstalten, die für die Aufsicht über den privaten Rundfunk zuständig sind, flossen 161,6 Millionen Euro.

Das Bundesverfassungsgericht bestätigte 2018 in einem grundsätzlichen Urteil, dass der Rundfunkbeitrag rechtens ist.

Gegner des Rundfunkbeitrags bringen immer wieder eine Steuer ins Gespräch. Sie argumentieren, Steuern seien sozial gerechter, weil sie sich am Einkommen orientierten. Haushaltsabgaben seien dagegen ungerecht, weil alle gleich viel bezahlen müssen. Nach Einschätzung von Experten würde eine Steuer aber europarechtliche Probleme verursachen, weil dann von einer unzulässigen staatlichen Finanzierung der Sender gesprochen werden könnte. Dadurch werde die Staatsferne der Anstalten gefährdet.

Diskutiert wurde auch über ein Indexmodell, mit dem die Beitragserhöhung an die allgemeine Preissteigerung gekoppelt worden wäre. Die Bundesländer konnten sich 2019 allerdings nicht auf dieses Modell einigen.