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Das Stichwort: Reformationstag

Am Reformationstag erinnern Protestanten in aller Welt an die Anfänge der evangelischen Kirche vor rund 500 Jahren. Die vom damaligen Augustinermönch Martin Luther (1483-1546) von Wittenberg aus verbreiteten 95 Thesen gegen kirchliche Missstände wurden zum Ausgang einer christlichen Erneuerungsbewegung. Während der Gedenktag früher zur Abgrenzung der Protestanten gegenüber katholischen Christen genutzt wurde, wird er inzwischen im Geist der Ökumene gefeiert.

Auch wenn heute noch regelmäßig vom „Thesenanschlag“ gesprochen wird: Ob Martin Luther am 31. Oktober 1517 seine 95 Thesen wirklich an die Tür der Wittenberger Schlosskirche schlug, ist historisch nicht gesichert. Die Veröffentlichung seiner Thesen löste jedoch eine weltweite reformatorische Bewegung aus, die letztlich zur Spaltung in evangelische und katholische Kirche führte – auch wenn die Reformatoren dies ursprünglich nicht im Sinn hatten. Die 95 Thesen sind heute, in Bronze gegossen, am Portal der Wittenberger Schlosskirche nachzulesen.

Erst 150 Jahre nach der Reformation wurde der 31. Oktober zum Gedenktag. Kurfürst Johann Georg II. von Sachsen setzte den Tag im Jahr 1667 fest. Nach den Reformationsjubiläen 1717 und 1817 etablierte sich das Reformationsfest weiter. Der Reformationstag wird als Gelegenheit zur evangelischen Selbstbesinnung verstanden. In ganz Deutschland werden am Reformationstag Gottesdienste gefeiert, zunehmend im Geist der Ökumene. Denn die von Luther geforderten Reformen führten auch in der römisch-katholischen Kirche zu grundlegenden Veränderungen.

Der Reformationstag ist in Bayern kein gesetzlicher Feiertag, in den östlichen Bundesländern – außer Berlin – hingegen schon. 2018 haben außerdem die norddeutschen Bundesländer Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein den Reformationstag zum Feiertag erklärt. Damit ist am 31. Oktober in neun von 16 Bundesländern arbeitsfrei. Zum 500. Reformationsjubiläum im Jahr 2017 war der 31. Oktober einmalig in ganz Deutschland ein gesetzlicher Feiertag. (3352/28.10.2025)