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Das Stichwort: Kirchenasyl

Bei einem Kirchenasyl gewährt eine Kirchengemeinde von Abschiebung bedrohten Geflüchteten einen zeitlich befristeten Schutz. Ziel ist es, eine erneute sorgfältige Prüfung ihrer Situation durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu erreichen. Menschen, denen durch eine Abschiebung Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit oder nicht hinnehmbare Härten drohen, sollen dadurch ein neues Asylverfahren oder ein Bleiberecht in Deutschland erhalten.

Beim Kirchenasyl handelt es sich nicht um ein formales Recht, sondern es beruht auf einer oft stillschweigenden Übereinkunft zwischen Staat und Kirchen. Hintergrund ist der Einsatz der Kirchen für das grundgesetzlich verankerte Recht auf Schutz von Menschenwürde, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit. Der Staat toleriert das Kirchenasyl, bei dem Kirchengemeinden Flüchtlingen Wohnraum bieten und sie versorgen. Allerdings kann er von seinem Zugriffsrecht Gebrauch machen, um Betroffene abzuschieben.

Das erste Kirchenasyl wurde 1983 in einer Berliner evangelischen Kirche gewährt. Gegenwärtig sind bundesweit 455 aktive Fälle von Kirchenasyl mit mindestens 643 Personen bekannt, davon sind etwa 105 Kinder. Im Jahr 2023 wurden bereits 534 Fälle von Kirchenasyl mit 776 Personen beendet.