Zur Welterbe-Bewerbung „Residenzensemble Schwerin“ gehören 37 Gebäude, Plätze und Gärten, die den außergewöhnlichen universellen Wert belegen sollen. Dabei handelt es sich neben dem Schloss als „Herz des Ensembles“ unter anderem um Burggarten und Schlossgarten, Hoftheater, Museum, Großherzogliches Amtshaus, Herzogliche Dampfwäscherei, Marstall und Marstallhalbinsel, Offizierskasino, Landeshauptarchiv, drei Hoflieferanten sowie Dom und Schelfkirche St. Nikolai, die auch als Grablege der Herzöge dienten. Das Unesco-Welterbekomitee wird am 27. oder 28. Juli in Neu-Delhi (Indien) über die Aufnahme in die Welterbeliste entscheiden.
Das Residenzensemble entstand überwiegend im 19. Jahrhundert und ist laut Welterbe-Bewerbung „ein herausragendes Beispiel für das letzte Aufblühen der Hofkultur im 19. Jahrhundert“. Es sei authentisch und habe einen „seltenen Grad an Unversehrtheit bewahrt“, heißt es. Durch Krieg und Abrissmaßnahmen nach 1945 habe es nur geringe Verluste erlitten. Die Sichtachsen von und auf die Ensemble-Gebäude hätten sich seit dem 19. Jahrhundert kaum verändert. Die Einbindung des Ensembles in die seenreiche Endmoränenlandschaft zeuge „von der romantischen Sichtweise der Landschaft als großes Gemälde“.
Das Residenzschloss ist der historische Geburtsort Schwerins. Es dient laut Welterbe-Bewerbung seit mindestens dem 10. Jahrhundert als Mittelpunkt der Region, war Regierungssitz, Festung und Residenz des Hauses Mecklenburg und ist seit 1990 Sitz des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern. Durch seine Insellage verbinde das Schloss die Stadt und die umliegenden Gärten und Naturräume, heißt es. Dies sei eine unvergleichliche Situation für die Stadtentwicklung.
Das Schloss war von 1843 bis 1857 unter Großherzog Friedrich Franz II. (1823-1883) im Stil des Historismus umgestaltet worden. Es beherbergt den Angaben zufolge authentisch erhaltene Staats- und Privaträume aus der Mitte des 19. Jahrhunderts, „die anderswo nicht in dieser Qualität und Unversehrtheit erhalten sind“.
Zur Kontinuität tragen den Angaben zufolge auch die kulturellen Institutionen bei, die Teil des Residenzensembles geblieben sind: vom Staatstheater und dem Staatlichen Museum bis zum Landeshauptarchiv und der Landesbibliothek.
Bislang gibt es der Bewerbung zufolge in der Welterbeliste keine vergleichbaren Objekte: „keine intakten Residenzensembles dieser Art, eingebettet in eine Park- und Naturlandschaft, und keine ähnlichen Schlösser oder Ensembles aus dem 19. Jahrhundert oder im historistischen Stil.“
Das Residenzensemble Schwerin markiere den Standort einer ununterbrochenen Regierungstradition, die von slawischen Zeiten bis heute über mehr als 1.000 Jahre hinweg andauere, wie kein anderes Kulturgut auf diese Weise demonstrieren könne und die Entwicklung einer Region von einem Fürstentum zu einer modernen Demokratie dokumentiere.
Zu den Kulturstätten und Naturlandschaften in Mecklenburg-Vorpommern, die in die Welterbeliste aufgenommen wurden, zählen bislang die Altstädte von Stralsund und Wismar sowie die Buchenwälder in den Nationalparken Jasmund und Müritz.