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Das Dublin-Verfahren und seine Probleme

Die Dublin-Verordnung ist Kernstück des europäischen Asylsystems und gilt für alle EU-Mitgliedstaaten sowie in der Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island. Sie soll sicherstellen, dass jeder Asylantrag nur einmal geprüft wird. Die Zuständigkeit für diese Prüfung und damit auch Versorgung des Schutzsuchenden liegt in der Regel beim Erstaufnahmestaat.

Diese Regelung ist zugleich auch Problem von Dublin: Es nimmt die Staaten an der Süd- und Südost-Grenze der EU mehr in die Pflicht als Staaten in der Mitte des Kontinents. Mehrfach wurde das europäische Asylsystem deshalb angepasst. Die in diesem Jahr beschlossene Reform sieht einen Solidaritätsmechanismus zur Entlastung der Grenzstaaten sowie Asylzentren an den Grenzen vor, die bei besserer Steuerung und Koordinierung helfen sollen.

Auch mit dem reformierten Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) bleibt es künftig aber im Grundsatz bei der Dublin-Regelung, die auch vorsieht, dass die als zuständig geltenden Aufnahmestaaten Asylbewerber zurücknehmen, wenn sie in ein anderes Land weitergereist sind, beispielsweise nach Deutschland.

Diese sogenannten Überstellungen finden aber nur in einer Minderheit der Fälle statt. Von fast 75.000 gestellten Übernahmeersuchen aus Deutschland wurden im vergangenen Jahr laut Bundesinnenministerium rund 22.500 abgelehnt, knapp 56.000 bewilligt. Nur rund 5.000 Überstellungen fanden tatsächlich statt. Im ersten Halbjahr dieses Jahres wurde mehr als 21.000 Ersuchen zugestimmt, knapp 37.000 Ersuchen waren es insgesamt, und gut 3.000 Überstellungen gab es.

Ab Zustimmung des zuständigen Staates hat der andere ein halbes Jahr Zeit für die Überstellung, ansonsten ist der andere Staat automatisch selbst für den Antragsteller zuständig. Gilt der Asylbewerber als flüchtig, verlängert sich die Frist auf 18 Monate. Mit der Asylreform soll künftig eine Verlängerung der Überstellungsfrist auf drei Jahre möglich sein.