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Das Bundesverfassungsgericht wird digitaler

Das Bundesverfassungsgericht setzt stärker auf digitale Kommunikation. Anwälte, Behörden und Gerichte müssen ab 1. August ihre Anträge sowie die für Verfahren wichtigen Dokumente online an das Verfassungsgericht übermitteln. Wie das Gericht am Montag in Karlsruhe mitteilte, gibt es dafür besonders gesicherte Kanäle. Eine einfache E-Mail reicht nicht.

Auch Bürger, die sich direkt an das Verfassungsgericht wenden, können diesen digitalen Weg wählen. Sie können aber – im Gegensatz zu offiziellen Stellen – auch weiterhin Faxe oder Briefe schicken.

Als geeignete Digital-Plattformen nennt das Verfassungsgericht das elektronische Anwaltspostfach, das elektronische Bürger- und Organisationspostfach, den Dienst “Mein Justizpostfach” sowie den Versanddienst eines absenderbestätigten De-Mail-Kontos.