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Chef des größten Jobcenters will Änderungen für Bürgergeldempfänger

Der Chef des größten Jobcenters Deutschlands in Hamburg, Dirk Heyden, hat gefordert, die Ausübung von Minijobs und selbstständiger Arbeit für Bürgergeldempfänger auf drei Jahre zu begrenzen. „Wir haben einen erheblichen Anteil von Bürgergeldbeziehenden, die sich langfristig in Minijobs befinden“, sagte Heyden dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (Sonntag). „Das müsste auf maximal drei Jahre limitiert werden, damit der Anreiz zum Wechsel in eine sozialversicherungspflichtige Arbeit besteht.“

Auch bei Selbstständigen gebe es Handlungsbedarf. „Es kann nicht sein, dass das Bürgergeld über viele Jahre eine nicht tragfähige Selbstständigkeit finanziert. Auch das sollte man zeitlich auf drei Jahre begrenzen“, fügte Heyden hinzu.

Zugleich sprach er sich gegen eine Meldepflicht für Bürgergeldempfänger aus und warnte vor personellen Engpässen. „Eine monatliche Meldepflicht unserer Kundinnen und Kunden sehe ich sehr kritisch. Es ergibt keinen Sinn, dass die Bürgergeldbeziehenden in der Eingangszone erscheinen und sich einen Stempel abholen.“ Es müsse darum gehen, ein qualifiziertes Gespräch zu führen, fügte der Jobcenter-Chef zu. “Das ist mit allen Leistungsbeziehenden einmal im Monat unter den gegebenen personellen Rahmenbedingungen nicht umsetzbar.

Mit Blick auf geplante Sanktionsverschärfung forderte Heyden ein vereinfachtes Verfahren zur Sanktionsauferlegung. „Das Verfahren zur Umsetzung einer Leistungsminderung ist derzeit zu kompliziert. Die rechtssichere Anwendung ist an mehrere Voraussetzungen gebunden“, ergänzte Heyden. „Der vorgeschriebene Weg über den Kooperationsplan bis zum Bescheid nach vorheriger Anhörung ist zu kleinteilig. Hier benötigen die Jobcenter eine deutliche Vereinfachung, damit die Regelungen im Alltag sicher angewandt werden können.“