Dem im Ingelheimer Abschiebegefängnis angesiedelten Beratungsprojekt der Caritas ist es auch 2023 gelungen, die Entlassung zahlreicher zu Unrecht inhaftierte Ausländer durchzusetzen. Von 46 Personen, bei denen der katholische Wohlfahrtsverband rechtliche Interventionen gegen die Abschiebungshaft finanziell unterstützte, seien 21 wegen fehlerhafter Haftbeschlüsse wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Bei acht weiteren sei die Inhaftierung nach bereits erfolgter Abschiebung für rechtswidrig erklärt worden, teilte der Caritasverband für die Diözese Mainz am Dienstag mit.
Kritik äußerte die Caritas an den Haftbedingungen in dem Gefängnis, das offiziell als „Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige“ bezeichnet wird. Bei der Unterbringung der Abschiebegefangenen müsse berücksichtigt werden, dass es sich bei der Mehrzahl nicht um Straftäter handele. In Rheinland-Pfalz fehlten nicht nur gesetzliche Vorgaben für den Vollzug der Abschiebehaft, sondern die Vorschriften in Ingelheim seien auch noch strenger als in anderen Bundesländern. So sei Abschiebegefangenen in Rheinland-Pfalz beispielsweise der Besitz eines Smartphones untersagt.