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Cannabis-Legalisierung ab April – Koalitionsfraktionen einig

Erwachsene sollen in Deutschland künftig begrenzte Mengen von Cannabis besitzen und konsumieren dürfen. Die Verhandlungen zum Cannabis-Gesetz seien erfolgreich abgeschlossen, erklärten die drei stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden von SPD, Grünen und FDP am Freitag in Berlin: „Das Gesetz kann damit zum 1. April in Kraft treten.“ Die Regelungen seien „ein echter Meilenstein für eine moderne Drogenpolitik, mit der die Prävention gestärkt und der Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz verbessert werden“, betonten Dagmar Schmidt, Maria Klein-Schmeink und Konstantin Kuhle.

Die Gespräche waren am Donnerstagabend abgeschlossen worden. Damit ist der Weg frei für die abschließenden Beratungen und die Abstimmung im Bundestag. Sie wird voraussichtlich in der nächsten Sitzungswoche des Parlaments in drei Wochen erfolgen. Auch der Bundesrat muss sich noch abschließend mit dem Gesetz beschäftigen.

Nach den Worten der drei Vize-Fraktionsvorsitzenden ist vereinbart worden, dass die Auswirkungen auf den Kinder- und Jugendschutz und auf die Organisierte Kriminalität unter Einbeziehung des Bundeskriminalamts ausgewertet würden. Dies soll deutlich schneller gehen als bisher geplant. Erste Erkenntnisse über die Folgen der Legalisierung würden damit noch vor der kommenden Bundestagswahl im Herbst 2025 gesammelt. Ursprünglich war eine Evaluation des Gesetzes erst vier Jahre nach dessen Inkrafttreten vorgesehen.

Mit dem Cannabis-Gesetz soll Erwachsenen ab 18 Jahren der Besitz von 25 Gramm Cannabis erlaubt sein. In der Wohnung dürfen 50 Gramm getrocknetes Cannabis aufbewahrt werden. Erst der Besitz größerer Mengen ist strafbar. Damit würden Konsumentinnen und Konsumenten entkriminalisiert und der sogenannte Schwarzmarkt effektiv bekämpft, erklärten die drei Vize-Fraktionsvorsitzenden.

Anbau und Verkauf der Droge sollen nicht-gewerblich im Rahmen von Cannabis-Clubs in begrenzten Mengen ermöglicht werden, in denen nur Erwachsene Mitglieder werden können. Sie dürfen den Stoff nicht an Jüngere weitergeben. Die Vereine zum Anbau und Verkauf unterliegen zahlreichen Vorschriften und sollen kontrolliert werden. Für den öffentlichen Konsum soll es ebenfalls zahlreiche Regeln geben, etwa, dass er in Sichtweite von Schulen, Spielplätzen, Kitas oder Jugendeinrichtungen im Umkreis von 100 Metern verboten ist. Für Jugendliche bis 18 Jahre bleiben Besitz und Konsum verboten.

Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im August vorigen Jahres gebilligt, seit Mitte Oktober wurde darüber im Bundestag beraten. Die Fachpolitiker der Ampel-Fraktionen hatten sich Ende November auf zahlreiche Änderungen am Lauterbach-Entwurf verständigt, die die Umsetzung und Kontrolle der neuen Regeln praktikabler machen sollen. An dieser Verständigung hatte sich nach Angaben aus den Fraktionen bis zum Abschluss der Gespräche an diesem Donnerstagabend nichts geändert. Die Abstimmung im Parlament war aber im Dezember verschoben worden. Eine Rolle spielte wohl, dass der Bundestag intensiv mit dem Bundeshaushalt beschäftigt war, der nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil neu ausgerichtet werden musste.

Bei Ärzteverbänden sowie in Teilen der Justiz und der Polizei steht die Legalisierung von Cannabis weiter in der Kritik. Die Bundesärztekammer hält wegen der besonderen Gesundheitsgefahren für junge Menschen die Altersgrenze von 18 Jahren für zu niedrig. Justiz und Polizei fürchten vor allem ineffiziente und unpraktikable Vorschriften für Kontrollen und Strafverfahren.