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Buschmann enttäuscht über Votum für EU-Lieferkettengesetz

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat enttäuscht auf die trotz deutscher Enthaltung am Freitag zustande gekommene Mehrheit für das EU-Lieferkettengesetz reagiert. „Ich mache keinen Hehl daraus: Wir hätten uns ein anderes Ergebnis gewünscht“, erklärte Buschmann nach der Abstimmung, bei der am Freitag in Brüssel eine Mehrheit der EU-Staaten für die Richtlinie gestimmt hatte, die europäische Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten verpflichtet.

Gleichwohl sei der „Einsatz in Brüssel keinesfalls umsonst“ gewesen, sagte Buschmann: „Unsere Skepsis hat eine Reihe von Details zum Besseren bewegt.“ Der Anwendungsbereich sei reduziert worden und die Baubranche sei kein Risikosektor mehr. Buschmann verwies zudem auf Änderungen bei den Fristen und der Unternehmensgröße, ab der das Gesetz künftig gelten wird.

Der am Freitag angenommene Gesetzentwurf sieht weniger strenge Regeln vor als der ursprüngliche Entwurf. Zunächst sollte das EU-Lieferkettengesetz bereits für Unternehmen ab 500 Beschäftigten mit einem globalen Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro im Jahr gelten. Der neue Entwurf, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, gilt nun für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten. Die jährliche Umsatzschwelle liegt bei 450 Millionen Euro. Auch die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Haftung wurde abgeschwächt.

EU-Mitgliedsstaaten, EU-Parlament und Kommission hatten sich bereits im Dezember auf das Gesetz geeinigt. Das abschließende Votum in Rat und Parlament ist danach eigentlich nur noch Formsache. Weil die FDP Anfang Februar mitgeteilt hatte, dass sie das Lieferkettengesetz nicht mittragen wolle, kündigte die Bundesregierung an, sich bei der Abstimmung im Rat zu enthalten. Eine Mehrheit für das Gesetz war damit fraglich. Für eine Annahme war eine Mehrheit von mindestens 15 Mitgliedstaaten mit einem EU-Bevölkerungsanteil von mindestens 65 Prozent nötig.