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Bundesverwaltungsgericht entscheidet im Juni über “Compact”-Verbot

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will im Juni über das Verbot des rechtsextremen Magazins „Compact“ entscheiden. Das teilte Gerichtspräsident Andreas Korbmacher am Mittwoch in Leipzig auf der Jahrespressekonferenz des Gerichts mit. Der Sechste Senat des Bundesverwaltungsgerichts hatte im August 2024 das Verbot des Bundesinnenministeriums im einstweiligen Rechtsschutz vorläufig außer Vollzug gesetzt. Im vergangenen Jahr hatte das Gericht zunächst einen Verhandlungstermin für Februar angekündigt.

Im April soll der Zweite Senat über eine Klage des früheren Bundeskanzlers Gerhard Schröder (SPD) gegen das Bundeskanzleramt verhandeln. Dabei geht es um die Frage, ob der Altkanzler weiterhin Räume im Bundestag und Mitarbeiter bezahlt bekommt. Vor dem Verwaltungsgericht Berlin und dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte Schröder mit seiner Klage bisher keinen Erfolg.

Für Oktober hat der Sechste Senat den Verhandlungstermin über eine Klage zum Rundfunkbeitrag angesetzt. Dabei wird die Frage erörtert, ob man den Rundfunkbeitrag nicht zu zahlen braucht, wenn das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegen das Gebot der Vielfaltssicherung verstößt. Der Sechste Senat hatte im vergangenen Jahr in diesem Fall zunächst beschlossen, dass Verwaltungsgerichte darüber zu entscheiden haben, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk gegen das Gebot der Vielfaltssicherung verstößt. Das war zuvor nicht der Fall. Fragen der Vielfaltssicherung waren bisher ausschließlich den Kontrollgremien der Rundfunk- und Fernsehsender wie etwa den Rundfunkräten vorbehalten.