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Bundesverfassungsgericht kippt Betreuungsgeld

Das Betreuungsgeld ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe entschieden. Das Betreuungsgeld war vor allem auf Drängen der CSU im August 2013 eingeführt worden. Seither erhielten Eltern pro Kind monatlich 150 Euro, wenn das Kind nicht in einer staatlich unterstützten Kindertagesstätte oder in einer Tagespflege betreut wurde. Text und Foto: epd

Das Betreuungsgeld ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe entschieden. Das Betreuungsgeld war vor allem auf Drängen der CSU im August 2013 eingeführt worden. Seither erhielten Eltern pro Kind monatlich 150 Euro, wenn das Kind nicht in einer staatlich unterstützten Kindertagesstätte oder in einer Tagespflege betreut wurde. Text und Foto: epd