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Bundestag vor Entscheidung über Aussetzung von Familiennachzug

Der Familiennachzug soll für bestimmte Geflüchtete vorerst ausgesetzt werden. Das wollen Union und SPD am Freitag im Bundestag beschließen. Das Vorhaben ist weiter umstritten.

Bestimmte Geflüchtete sollen künftig keine engen Angehörigen wie Eltern oder Kinder mehr nach Deutschland nachholen dürfen. Am Freitag wird der Bundestag über die Aussetzung des Familiennachzugs für Menschen mit sogenanntem subsidiären Schutzstatus entscheiden. Der Stopp soll dann für zwei Jahre gelten. Ausnahmen sind nur in Härtefällen vorgesehen. Union und SPD hatten eine solche vorübergehende Aussetzung von 2016 bis 2018 schon einmal umgesetzt. Im Anschluss beschränkten sie den Familiennachzug in diesen Fällen auf bis zu 1.000 im Monat.

Subsidiärer Schutz greift, wenn Menschen in ihrem Herkunftsland ernsthafter Schaden droht, also etwa Folter oder die Todesstrafe. Häufig sind Betroffene auch Bürgerkriegsflüchtlinge. Die Aussetzung des Familiennachzugs zu dieser Gruppe ist umstritten.

Die Kirchen und Sozialverbände lehnen sie mit Verweis auf den besonderen Schutz der Familie im Grundgesetz ab. Kritiker argumentieren zudem, dass der Familiennachzug die Integration von Geflüchteten fördere und einen legalen, kontrollierbaren Fluchtweg darstelle. Befürworter der Aussetzung wie die Kommunalverbände hoffen dagegen auf eine Begrenzung der Zuwanderung. Viele Kommunen sehen ihre Aufnahmekapazitäten erschöpft.