Der Bundestag stimmt morgen (Donnerstag) über eine Grundgesetzänderung für einen besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor politischer Einflussnahme ab. Der Gesetzentwurf, auf den sich die frühere Ampel-Koalition mit der Union geeinigt hatte, sieht vor, dass wesentliche Strukturmerkmale des höchsten deutschen Gerichts in der Verfassung verankert werden.
Dazu gehört die Festschreibung der Zahl der Senate und der Richterinnen und Richter sowie ihrer Amtszeit. Außerdem sollen auch die Geschäftsordnungsautonomie des Gerichts im Grundgesetz verankert und ein Ersatzwahlmechanismus eingeführt werden, wenn Richterwahlen aus politischen Gründen blockiert werden.
Die für die Funktionsfähigkeit und Unabhängigkeit wesentlichen Merkmale des Bundesverfassungsgerichts sind derzeit in einem eigenen Gesetz geregelt, das mit einfacher Mehrheit vom Bundestag geändert werden könnte. Stehen sie im Grundgesetz, wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.