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Bundesregierung hat rechtliche Zweifel an EU-Gewaltschutz-Richtlinie

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat seine ablehnende Haltung zu einer EU-Richtlinie zum Schutz von Frauen vor Gewalt mit rechtlichen Bedenken begründet. In einer Erklärung seines Ministeriums vom Montagabend heißt es, dass die EU-Institutionen nicht über die notwendige Rechtsgrundlage verfügten, den Tatbestand der Vergewaltigung anders zu definieren, als dies in Deutschland und anderen EU-Ländern der Fall ist.

Buschmann reagierte damit auf einen Offenen Brief von einhundert prominenten Frauen, die ihn auffordern, seine Blockade-Haltung aufzugeben. Die Initiatorin des Offenen Briefs ist Kristina Lunz vom Centre for Feminist Foreign Policy, einer Forschungs- und Beratungsorganisation für feministische Außenpolitik. Die beiden Erstunterzeichnerinnen sind Luisa Neubauer von Fridays for Future und die deutsche Journalistin und Filmemacherin Düzen Tekkal. Die Autorinnen warnen, dass am Streit um den Vergewaltigungstatbestand die ganze EU-Richtlinie scheitern könnte – und damit die erste umfassende Initiative in der EU zum Schutz von Frauen vor männlicher Gewalt.

Das Justizministerium erklärte, in den anderen Punkten unterstütze Deutschland die geplante Richtlinie und auch die Absicht der belgischen Ratspräsidentschaft, sie noch vor den Europa-Wahlen im Juni zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.