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Bundesgerichtshof hebt Urteil gegen Orchestermusiker teilweise auf

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Hannover gegen einen ehemaligen Orchestermusiker aus Flensburg wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung mit Gift teilweise aufgehoben. Ein Teil der Taten müsse damit neu verhandelt und entschieden werden, teilte das oberste deutsche Gericht für Strafverfahren am Mittwoch in Karlsruhe mit. Der Musiker, früher erster Konzertmeister eines renommierten Sinfonieorchesters, war im Oktober 2023 zu insgesamt sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden (Az: 6 StR 71/24).

In dem jetzt aufgehobenen Teil des Falles hatte der Musiker zwei Orchesterkollegen mit Rattengift vergiften wollen. Auf einer Busfahrt nach einem Konzert reichte er ihnen 2022 einen mit Gift versetzten Frischkäsedipp. Bei beiden kam es einige Tage später zu Blutungen, ihr Leben konnte jedoch gerettet werden. Hintergrund des Falles waren jahrelange Tötungsfantasien des Musikers gegen den zweiten Konzertmeister, von dem er sich schikaniert fühlte. Den beiden Kollegen verabreichte er das Gift, weil sie ihn aus seiner Sicht in diesem Streit nicht hinreichend unterstützten.

Das Landgericht hatte dabei einen Tötungsvorsatz verneint. Der Angeklagte habe den beiden lediglich einen Denkzettel verpassen wollen. Er habe ihnen Schmerzen zufügen, sie aber nicht tödlich verletzen wollen, urteilten die Richter aus Hannover. Der sechste Strafsenat des Bundesgerichtshofs sah dies nun anders und folgte damit dem Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft. Die Einschätzung des Landgerichts halte einer rechtlichen Prüfung nicht stand.

In einem anderen Teil des Falles verwarf der Bundesgerichtshof dagegen die Revision des Angeklagten. Im September 2022 hatte der Mann seiner damals 93-jährigen Mutter in einer Senioreneinrichtung in Hannover das Gift unter Lebensmittel gemischt. Daraufhin kam es bei der Frau zu Blutungen, doch sie überlebte. Diese Tat wertete das Landgericht als versuchten Mord aus Heimtücke. Dieser Teil des Urteils ist nun rechtskräftig.