Die gegen einen 24-jährigen Mann aus Bremen verhängte lebenslange Haftstrafe wegen „Ehrenmordes“ an seiner jüngeren Schwester ist rechtmäßig. Die vom Landgericht Bremen getroffenen Feststellungen, dass der Mann aus niedrigen Beweggründen gehandelt und er seiner Schwester die Führung eines eigenen Lebensstils abgesprochen hat, sei nicht zu beanstanden, entschied der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem am Dienstag bekanntgegebenen Urteil. (Az.: 5 StR 499/24)
Das Landgericht Bremen hatte den im Jemen aufgewachsenen Angeklagten am 5. Juni dieses Jahres wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. (Az.: 22 Ks 210 Js 900063/23) Er habe sich durch den aus seiner Sicht unmoralischen Lebenswandel seiner ebenfalls in Bremen lebenden jüngeren Schwester in seiner „Ehre“ verletzt gesehen. Die Frau habe wenige Monate vor der Tat versucht, ein eigenes, selbstbestimmteres Leben zu führen.
Als der Bruder Gerüchte gehört habe, dass seine Schwester sich mit Männern treffe und er sie zufällig an einer Bushaltestelle beim Austausch von Zärtlichkeiten mit einem Mann gesehen habe, habe er sie töten wollen. So habe die „Ehre“ und die „Familienehre“ wiederhergestellt werden sollen. Der Angeklagte habe sich dann am 9. Dezember 2023, dem 23. Geburtstag der Frau, in deren Wohnung begeben. Er habe mehrfach mit einem Küchenmesser auf sie eingestochen, so das Landgericht. Infolge der Verletzungen an Herz und Lunge starb die Frau noch am Tatort.
Dabei habe der Angeklagte selbst nicht nach seinen eigenen moralischen Ansprüchen gelebt. Seiner Schwester habe er dagegen ein Leben nach ihren eigenen Vorstellungen nicht zugestanden. Der BGH entschied, dass das Mord-Urteil des Landgerichts keine Rechtsfehler aufweise. Die lebenslange Freiheitsstrafe ist damit rechtskräftig.