Rolle rückwärts beim Cannabis, Werbeverbote und Erhöhung der Tabaksteuer – das sind nur drei der Forderungen der Bundesärztekammer an eine neue Regierung.
Die Bundesärztekammer hat eine Reihe an Forderungen an die nächste Bundesregierung gestellt. Die teilweise Legalisierung von Cannabis müsse zurückgenommen, eine Zuckersteuer eingeführt und die Werbung für gesundheitsschädigende Produkte eingeschränkt werden, heißt es in einem am Sonntag veröffentlichten Positionspapier der Bundesärztekammer zur Bundestagswahl im Februar.
“Die Gesundheitsversorgung in Deutschland steht vor massiven Herausforderungen, die grundlegende Reformen in allen Leistungsbereichen des Gesundheitssystems notwendig machen”, sagte Bundesärztekammer-Präsident Klaus Reinhardt. Insbesondere der steigende Behandlungsbedarf in einer älter werdenden Gesellschaft und der sich stetig verschärfende Fachkräftemangel erfordere Strategien und Konzepte, um die hochqualifizierte medizinische Versorgung dauerhaft zu sichern.
Die Förderung gesunder Lebensführung und der Gesundheitskompetenz der Menschen sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht ausschließlich im Gesundheitswesen verortet werden könne, heißt es im Papier. “Die gesetzlichen Regelungen zur Legalisierung von Cannabis als Genussmittel sind vollständig zurückzunehmen”, empfiehlt die Kammer. Zudem sollten neben der Einführung einer Zuckersteuer die Abgaben auf Tabak- und Nikotinprodukte erhöht werden. Die Erlöse daraus sollten in das Gesundheitswesen fließen.
Einweg-E-Zigaretten und Aromastoffe in E-Zigaretten sollten nach Empfehlung der Ärztekammer verboten werden. Kinder und Jugendliche müssten zudem wirksam vor übermäßigem Konsum zucker- und fetthaltiger Lebensmittel geschützt werden, unter anderem durch ein Verbot von Werbung für gesundheitsschädigende Produkte, die sich direkt an Kinder und Jugendliche richte.
Für das Gesundheitswesen fordert die Bundesärztekammer unter anderem eine bessere Steuerung der Patientinnen und Patienten. Konkret schlägt die Kammer vor, dass Patienten immer zuerst zu ihrem “Primärarzt” gehen, der dann die Weiterbehandlung koordiniert und Überweisungen ausstellen solle. Als “Primärarzt” komme der Hausarzt oder bei chronisch Kranken auch ein entsprechender Facharzt in Frage.
Als Anreiz für die Versicherten schlägt die Ärztekammer unter anderem “attraktive Krankenkassen-Wahltarife” vor. Die Ärzteorganisation verlangt zudem, den Einfluss von Finanzinvestoren bei Arztpraxen zu begrenzen. “Die unzulässige Einflussnahme von Dritten muss durch entsprechende gesetzliche Regulierungen verhindert werden”, heißt es in dem Positionspapier.