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BUND kritisiert Biber-Tötungen

Die Tötung von Bibern während des Oder-Hochwassers 2024 in Brandenburg war nach Einschätzung des Umweltverbandes BUND rechtswidrig. Tötungen der unter strengem EU-Naturschutz stehenden Tiere seien nur in extremen Ausnahmefällen zulässig, erklärte der brandenburgische BUND-Landesverband unter Berufung auf ein Rechtsgutachten am Freitag in Potsdam. Dies sei hier nicht der Fall gewesen. Die Oder-Deiche seien nicht akut durch Biber gefährdet gewesen.

Medienberichten zufolge seien während des Hochwassers im September in mehreren Landkreisen insgesamt bis zu 110 Biber getötet worden, hieß es. Verlässliche Zahlen dazu seien jedoch nicht von allen betroffenen Landkreisen zur Verfügung gestellt worden. Bisher hätten 45 Biber-Tötungen verifiziert werden können. Sollten in der brandenburgischen Oder-Region tatsächlich rund 110 Tiere getötet worden sein, wären dort damit mehr als zehn Prozent der Biber verschwunden.

Der BUND-Landesvorsitzende Carsten Preuß betonte, die lokale Population des Bibers sei durch die Entnahmen in den Landkreisen Märkisch-Oderland und Oder-Spree stark geschädigt worden. Erforderlich seien stattdessen „präventive Deichschutzmaßnahmen, die eine vorsorgliche Tötung von Bibern ausschließen“. Dazu gehörten die Sicherung der Deiche mit Eingrabeschutzmatten und die Schaffung von Rettungshügeln für Biber.

Martin Steverding vom Vorstand des Vereins „Wildtierschutz Deutschland“ betonte, wenn das Risiko einer Schädigung von Deichen durch sogenannte Wühltiere bestehe, stelle sich auch die Frage, ob zuvor alle Möglichkeiten der Prävention umgesetzt wurden.