Nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg sollen Grundsteuerzahler bald wissen, welche Hebesätze die Kommunen ab 2025 erheben. „Millionen von Grundstücksbesitzern tappen derzeit nach wie vor im Dunkeln“, beklagt der Verein in einer Mitteilung vom Dienstag in Stuttgart. Den Hebesatz legt jede Kommune selbst fest. Das Gesamtaufkommen der Grundsteuer soll nach der Reform gleich bleiben. Vor allem bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf großen Grundstücken wird eine höhere Belastung erwartet, bei dichter Bebauung hingegen eine Entlastung.
Der Bund der Steuerzahler kritisiert, dass die Kommunen die neuen Werte „nicht vor Sommer oder gar Herbst 2024 veröffentlichen wollen“. Nicht einmal zu einer Tendenz hätten sich Kommunen bei Anfragen äußern wollen. Dass es auch anders gehe, zeige das Beispiel von Tübingen. Dort gehe die Stadtverwaltung davon aus, dass sich der bisherige Hebesatz von 660 Prozent mehr als halbieren werde. In einer Pressemitteilung habe die Stadt Tübingen bereits einen voraussichtlichen Hebesatz von 300 Prozent genannt.
Der Verein fordert in Baden-Württemberg ein Transparenzregister, wie es in anderen Bundesländern eingeführt worden sei. Dort würden die jeweiligen Hebesätze der Kommunen übersichtlich veröffentlicht. So lasse sich überprüfen, ob die angekündigte Aufkommensneutralität eingehalten werde, oder ob Kommunen die neuen Hebesätze zu einer Steuererhöhung nutzen. Bisher sperre sich das baden-württembergische Finanzministerium gegen die Forderung nach einem Transparenzregister.
(0058/09.01.2024)