Zu den Werten einer Verfassung gehöre “unverzichtbar der Bezug zu Gott”: Die Religionsgemeinschaften im Saarland schlagen deshalb eine Formulierung für die künftige Präambel der Landesverfassung vor – mit Gottesbezug.
Ein Bündnis von christlichen Kirchen, Judentum und Islam im Saarland fordert die Aufnahme eines Gottesbezugs in die künftige Präambel der saarländischen Verfassung. Wie es in der am Donnerstag in Saarbrücken veröffentlichten gemeinsamen Erklärung heißt, wird folgender Satz als Präambel-Eröffnung vorgeschlagen: “Im Bewusstsein unserer Verantwortung vor Gott und den Menschen, auf der Grundlage des religiösen und humanistischen Erbes, gibt sich das Volk des Saarlandes die folgende Verfassung.”
Unterzeichnet ist die Erklärung von Repräsentanten des Evangelischen Büros Saarland sowie des Katholischen Büros Saarland als Vertretung der Bistümer Speyer und Trier. Hinzu kommen Vertreter der Synagogengemeinde Saar, des Landesverbands der Islamischen Kulturzentren Saarland und der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen.
Am 17. Dezember 1947 war die saarländische Verfassung in Kraft getreten. 1957 wurde das bis dahin teilautonome Saarland als Bundesland an die Bundesrepublik angegliedert. Die stark an Frankreich orientierte Präambel – also quasi das Vorwort – wurde dabei ersatzlos gestrichen. Der derzeit vorliegende Entwurf aus dem Herbst 2025 verzichtet auf einen Gottesbezug. An diesem Donnerstag war den Angaben zufolge eine Anhörung im Rechtsausschuss des Landtags geplant.
Die Aufnahme eines Gottesbezugs in die Präambel wäre “identitätsstiftend und ein Beitrag zur Schärfung des verfassungsrechtlichen Werteprofils”, wie es nun in dem Appell des Bündnisses der Religionsgemeinschaften heißt. Zu den grundlegenden Verfassungswerten gehöre “unverzichtbar auch der Bezug zu Gott”. Vorbild sei das Grundgesetz.
Verfassungswerte wie Menschenwürde, Menschenrechte und Gerechtigkeit seien “in hohem Maße den religiösen geschichtlichen Wurzeln” zu verdanken. In ihnen komme auch das christliche Menschenbild zum Ausdruck.
Ein Gottesbezug in der Landesverfassung mache außerdem deutlich, dass alle staatliche Macht und Weisheit nicht absolut, sondern begrenzt sei. Damit verbunden sei eine klare Absage an jede Form des Totalitarismus.
Zwar sei die saarländische Bevölkerung überwiegend christlich geprägt. Doch neben anderen Religionen wie Judentum und Islam könnten sich in der vorgeschlagenen Formulierung auch Menschen ohne religiösen Bezug wiederfinden. Es sei daher geboten, dieses “gemeinsame Wertefundament”, das historisch wesentlich durch Christentum und Humanismus geprägt sei, der Landesverfassung voranzustellen.
Das Katholische Büro Saarland erklärte laut einer Mitteilung des Bistums Trier, ein Gottesbezug in der Präambel verstoße weder gegen das Neutralitätsgebot noch gegen die Glaubensfreiheit. Denn ein Bezug auf Gott in der Präambel begründe “keine religiöse Bindung”, sondern sei “als ethische Selbstbindung des Staates zu verstehen”. Zu dieser Bewertung komme auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages.
Zudem fordert das Katholische Büro eine “inhaltliche und sprachliche Schärfung der Präambel”. Der bisherige Entwurf stelle zentrale Werte wie Freiheit, Gerechtigkeit und Verantwortung lediglich als Überzeugungen dar – statt sie als Grundlagen einer gelingenden Gesellschaft zu benennen.
Ausdrücklich begrüßt das Katholische Büro Saarland die Initiative des saarländischen Landtags, den Schutz jüdischen Lebens sowie das entschlossene Entgegentreten gegen Antisemitismus und Antiziganismus in Artikel 12 der Landesverfassung zu verankern.
Auch die Aufnahme eines friedlichen Zusammenlebens als Staatsziel sei zu begrüßen. Das Katholische Büro warnt jedoch davor, den Verfassungstext hier zu eng zu fassen und empfiehlt, “alle Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit” zu erfassen. Vorgeschlagen wird die Formulierung: “Das Saarland fördert das friedliche Zusammenleben der Menschen und tritt Antisemitismus und Antiziganismus sowie jeglicher Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entgegen.”